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PRO & Contra: Soll der Senat gegen die Streiks im öffentlichen Dienst klagen?

Kleines Vorhaben, riesiger Aufwand! Wer derzeit in Berlin einen Ausweis verlängern, ein Auto anmelden oder gar seine Adresse ändern lassen will, hat schlechte Karten.

Kleines Vorhaben, riesiger Aufwand! Wer derzeit in Berlin einen Ausweis verlängern, ein Auto anmelden oder gar seine Adresse ändern lassen will, hat schlechte Karten. Für derlei Kleinigkeiten sollte man besser einen Urlaubstag nehmen, denn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes streiken für mehr Gehalt. Und der Bürger darf’s ausbaden mit quälend langen Wartenzeiten auf den Ämtern. Dabei haben die Beschäftigten völlig recht, ihr Job ist wichtig für die Stadt und sollte anständig, das heißt besser als jetzt bezahlt werden. Nur: Es gibt einen gültigen Vertrag, den beide Tarifparteien unterschrieben haben. Und was ist ein Vertrag wert, an den sich die eine Seite ganz nach Belieben nicht mehr hält? Der Senat ist den Beschäftigten sogar schon entgegengekommen. Sie sollen zwei Einmalzahlungen in Höhe von je 300 Euro erhalten – außertariflich. Damit aber ist Verdi nicht zufrieden. Das ist kein Streik, das ist Erpressung. Was wäre wohl ein neuer Vertrag wert? Wenn sich der öffentliche Dienst demnächst mal eine weitere Gehaltserhöhung wünscht, würde er einfach wieder streiken – und auch das dann erneut mit irgendeinem juristischen Winkelzug rechtfertigen wollen? Deshalb darf es jetzt keinen Präzedenzfall geben. Die Lohnforderungen gehören vor Gericht – und die Angestellten an ihren Schreibtisch. Roland Koch

Wie man auch immer zu den Forderungen der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst steht: Das Streikrecht darf man ihnen nicht nehmen. Diese Form des Arbeitskampfes ist grundgesetzlich geschützt, um eine funktionierende Tarifautonomie zu sichern. Ohne die Möglichkeit des Streiks, so hat das Bundesarbeitsgericht schon in den siebziger Jahren festgestellt, verkomme der gewerkschaftliche Druck auf die Arbeitgeber zum „kollektiven Betteln“. Also zur flehentlichen Bitte, abhängig von der Gnade des Herrn. Natürlich müssen auch die Gewerkschaften, wenn sie zum Streik aufrufen, sich an das Gesetz halten. Jede Arbeitsniederlegung muss verhältnismäßig sein – und legitimiert durch eine erfolgreiche Urabstimmung unter den Mitgliedern. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags herrscht Friedenspflicht. Beim aktuellen Streik im Landesdienst bezweifelt der Senat, dass der geltende Anwendungstarifvertrag („Solidarpakt“) neue Tarifverhandlungen vor Ablauf des Vertrags 2010 überhaupt zulässt. Wenn das stimmt, dürften die Beschäftigten die Friedenspflicht nicht brechen. Der Senat aber hat sich freiwillig auf Gespräche eingelassen – und durch den Abbruch der Verhandlungen im Juli 2008 den darauf folgenden Streik durch sein Entgegenkommen selber legitimiert. Ulrich Zawatka-Gerlach

Roland Koch

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