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PRO & Contra: Sollen Schulen Orte des Gebets einrichten?

Pro:Bei manchen Kommentaren der vergangenen Tage konnte man den Eindruck gewinnen, Berlins Verwaltungsrichter hätten die Einrichtung von Schießständen an den Schulen angeordnet. Drohen wirklich iranische Verhältnisse, wie sie Grünen-Politiker Özcan Mutlu heraufziehen sieht, wenn ein Schüler die Möglichkeit erhält, sich in den Unterrichtspausen zum Gebet an einem separaten Ort zurückzuziehen?

Pro:

Bei manchen Kommentaren der vergangenen Tage konnte man den Eindruck gewinnen, Berlins Verwaltungsrichter hätten die Einrichtung von Schießständen an den Schulen angeordnet. Drohen wirklich iranische Verhältnisse, wie sie Grünen-Politiker Özcan Mutlu heraufziehen sieht, wenn ein Schüler die Möglichkeit erhält, sich in den Unterrichtspausen zum Gebet an einem separaten Ort zurückzuziehen? Wäre der Schulfrieden in Gefahr, falls andere Schüler seinem Beispiel folgen würden? Und erwartet ernsthaft irgendwer, dass demnächst massenhaft Schüler, ob Christen, Muslime, Juden oder Hindus, eigene Schulräume zum Gebet fordern?

Viel bedenklicher ist, dass der muslimische Schüler erst ein Gericht anrufen musste, um ein Grundrecht durchzusetzen. Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Anders als im Fall der Lehrerin, der das Neutralitätsgebot des Staates das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst verbietet, steht dem Wunsch eines Schülers, in den Pausen zu beten, kein höher zu bewertendes Rechtsgut entgegen, das die Einschränkung dieses Freiheitsrechts erlauben würde. Staatliche Schulen sind in besonderem Maße verpflichtet, die Grundrechte zu schützen – auch das Recht der negativen Religionsfreiheit; das bedeutet, dass andere Schüler durch die Religionsausübung einzelner nicht beeinträchtigt werden dürfen. Bei Bedarf muss es deshalb für das Gebet einen geeigneten Raum geben. Stephan Wiehler

Contra:

Öffentliche Schulen sind religionsfreie Räume in Berlin – sie passen damit bestens zu der Stadt, in der sie stehen, und die Gesetzeslage hat ihre Gründe. Dass nun ein Gericht die Rechtslage perforiert und eine erste Ausnahme von der Regel möglich macht, dürfte dem Schulfrieden so wenig dienen wie dem einigermaßen toleranten Nebeneinander der Konfessionen in Berlin. Ob das dem Jugendlichen und dessen Eltern bewusst war, als sie auf dem Rechtsweg ihrer Religion den Weg ins Schulgebäude frei gemacht haben? Vermutlich schon – sonst geht man nicht gegen einen Konsens an, für den es gute Gründe gibt.

Offenbar haben (auch) viele Muslime kein gutes Gefühl bei dem Urteil. Sie fürchten, dass das Misstrauen gegen sie nun wieder größer wird; andere verweisen darauf, dass in der laizistischen Türkei so etwas nicht möglich wäre. Triumphieren werden deshalb nur die, denen Religion über alles geht – was den Verwaltungsrichtern in ihrer streng orthodoxen Rechtsgläubigkeit und Weltabgewandheit vollkommen gleich sein dürfte. Wie immer, wenn aus unterschiedlichen Interessen ein Prinzipienstreit wird, geht es jetzt nicht um Regelungen, mit denen alle Bürger leben können, sondern um Streit. Den werden nun auch die Verfechter anderer Religionen suchen. Schon deshalb ist der Senat bestens beraten, wenn er gegen dieses Urteil in Berufung geht. Werner van Bebber

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