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Pro & Contra: Sollen soziale Träger wie Unternehmen handeln?

PROAuf den ersten Blick scheint der Fall klar: Öffentliches Geld ist nicht dazu da, Privatfirmen oder -personen ihren Profit zu sichern. Doch bei genauerer Betrachtung liegt die Sache völlig anders: Keinen Gewinn zu machen, heißt noch lange nicht, sparsam zu wirtschaften.

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PRO

Auf den ersten Blick scheint der Fall klar: Öffentliches Geld ist nicht dazu da, Privatfirmen oder -personen ihren Profit zu sichern. Doch bei genauerer Betrachtung liegt die Sache völlig anders: Keinen Gewinn zu machen, heißt noch lange nicht, sparsam zu wirtschaften. Gerade wo der wirtschaftliche Anreiz fehlt, steigt das Risiko von Misswirtschaft. Wo sich Effizienz nicht lohnt, ist strukturelle Verfettung nur eine Frage der Zeit. Die einst hoch defizitären Landesbetriebe, allen voran die Wohnungsbaugesellschaften, sind das beste Beispiel und damit Warnung genug. Gewinn zu machen, heißt ja nicht automatisch, ihn für Angeberautos auszugeben. Auch im Sozialbereich ist nicht nur guter Wille gefragt, sondern auch wirtschaftlicher Sachverstand. Sozialunternehmern die Rendite zu verbieten, bedeutet zugleich, auch noch das letzte bisschen Marktwirtschaft in dieser nebeltrüben Branche abzuschaffen. Setzte man die Logik fort, müssten konsequenterweise auch die Baufirmen gemeinnützig werden, die mit Steuergeld Straßen und Sporthallen errichten. Doch VEB Dingsbums ist nach aller Erfahrung der letzten Jahrzehnte keineswegs billiger als die XY GmbH. Das durchaus vorhandene Risiko, dass in der GmbH die Mitarbeiter mit Hungerlöhnen abgespeist werden, hat die rot-rote Koalition erkannt und durch die Mindestlohn-Vorschrift im Vergabegesetz ausgeschaltet. Stefan Jacobs


CONTRA

Damit wir uns nur nicht missverstehen. Die Frage lautet nicht: Sollen freie Träger effizient arbeiten? Das sollen sie natürlich. Sollen sie professionell und damit auch wirtschaftlich sein? Klar! Aber sollen sie wie Unternehmer handeln, inklusive Profitmaximierung, Rücklagenbildung und dicker Dienstwagen? Nein. Der feine Unterschied ist doch: Das eingesetzte Geld kommt von Steuerzahlern oder von Spendern. Die haben ein Recht darauf, dass ihre Euros nicht verschleudert werden und dass sich niemand mit ihrem Geld die Taschen füllt. Wenn er weiß, dass mit dem, was er erwirtschaftet hat, Leuten geholfen wird, die sich nicht selbst helfen können, geht das in Ordnung. Wenn aber Geld übrig bleibt, dann muss dies zurückfließen – oder neuen Hilfsprojekten zugute kommen. Einziger Haken: Bei dieser Methode könnten ehrgeizlosen Trägern Anreize für gutes Wirtschaften fehlen. Mitunter trügt ja der Gedanke, dass in der Hilfsbranche immer die besseren Menschen arbeiten. Damit sich niemand sagen kann: „Wenn sowieso kein Überschuss bei uns bleibt, dann machen wir auch keinen“, sollte es erstens eine effektive Kontrolle des Mitteleinsatzes geben und sollten zweitens jene Träger bei der Projektvergabe bevorzugt werden, die am effizientesten gewirtschaftet haben. Hier käme es dann schließlich doch auf Bilanzen an. Fatina Keilani

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