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Der Staat kann durch die Überwachung von Mobiltelefonen umfangreiche Daten gewinnen. Sind die Maßnahmen legitim?

© dpa

Pro & Contra: Umstrittene Handy-Überwachung - wie denken Sie darüber?

Die Polizei wertet Handydaten aus, um nach Autobrandstiftern zu fahnden. In einem Pro und Contra setzen wir uns damit auseinander. Liebe Leserinnen, liebe Leser, diskutieren Sie mit und schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Pro

Kriegen wir die Zündler nicht zu fassen, bekommen wir Haue. Ermitteln wir, um die Zündler zu finden, bekommen wir auch Haue. So sagte einmal ein Staatsanwalt. Besser kann man das Dilemma nicht auf den Punkt bringen. Lange bevor die Brandstiftungsserie richtig in Politik und Öffentlichkeit hochkochte, haben Polizei und Justiz ein Instrument genutzt, das rechtlich zulässig ist und in jedem Einzelfall von einem Richter abgesegnet wurde.

Diese Abfrage ist bei schweren Straftaten sinnvoll, nicht nur bei Mord und Terror. Und Brandstiftung ist eine schwere Straftat; nur durch Glück sind in den vergangenen Jahren nie Menschen zu Schaden gekommen. „Aber da wird die Handynummer von Unbeteiligten gespeichert!“, rufen Datenschützer und andere Berufsbetroffene. Ja und? Der Staat interessiert sich nämlich nicht die Bohne dafür, dass ich zufällig in der Nähe eines Tatorts telefoniert habe. Keinem Richter wird das als „Beweis“ reichen, dass ich gezündelt habe. Gesucht wird der Täter, dazu ist diese technisch einfache und kostengünstige Methode sinnvoll und angemessen.

Es werden kein Bewegungsprofil und auch keine Gespräche aufgezeichnet – auch wenn dies die „Warner“ gerne unterstellen. Um nicht in sinnlosen Datenmengen zu ersaufen, löscht der Staat diese Verbindungsdaten schnellstmöglich wieder. Auch die Telefonkonzerne löschen möglichst schnell, denn Speichern ist teuer.

Contra - der Zweck heiligt nicht die Mittel

Der Zweck heiligt die Mittel? In diesem Fall nicht. Natürlich sind Autobrandstiftungen schlimme Straftaten, die das Eigentum von unbescholtenen Bürgern vernichten. Das muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geahndet werden. Aber es muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Und es gibt eben auch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grundsätzlich kann jeder Einzelne darüber bestimmen, was mit seinen persönlichen Daten passiert.

Das ist nicht zuletzt auch eine Lehre aus der deutschen Geschichte, die in vielen Diktaturen der Welt bis heute immer wieder missachtet wird. Und die Information, wann und wo ich mit einem eingeschalteten Handy durch die Stadt laufe, geht niemanden etwas an. Vor allem nicht, wenn ich gar nicht weiß, welche Sicherheitsbehörde gerade welche Daten von mir zu welchem Zweck auswertet.

In unserer digitalisierten Welt erzeugen wir alle elektronische Spuren in diversen Datenbanken. Aus deren Informationen könnte man für jeden von uns ein Bewegungsprofil erstellen. Das wollen wir zulassen, damit die Polizei es leichter hat, Sachbeschädigungen zu ahnden?

Es geht hier auch ums Prinzip. Wo ziehen wir die Grenze? Wenn wir heute Autobrandstiftungen als so schwere Straftat einschätzen, dass dafür elementare Grundrechte eingeschränkt werden, werden es dann morgen Diebstähle oder Schwarzfahrdelikte sein? Einmal aufgegebene Grundrechte lassen sich nicht so einfach zurückholen.

Wie ist Ihre Meinung, liebe Leserinnen und Leser? Nutzen Sie die Kommentarfunktion unten auf dieser Seite und diskutieren Sie mit.

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