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Nicht smart. Technisch ist Parken via App möglich, praktisch gibt es Probleme.

© Franziska Kraufmann/dpa

Probleme mit dem Handyparkschein: Ärger um fragwürdige Knöllchen bei E-Autos in Berlin

Halter von Elektroautos bekommen in Berlin häufig Strafzettel – trotz Parkschein via App. Das Problem ist offenbar das E auf dem Kennzeichen.

Thomas K. aus Berlin-Mitte ist so unterwegs, wie die Bundesregierung es sich wünscht: elektrisch. Der Unternehmer fährt einen Tesla und einen BMW, beide mit einem auf E endenden Kennzeichen, wie es seit vier Jahren für reine Elektroautos und für Plug-in-Hybride ausgegeben wird. In manchen Städten dürfen diese Autos kostenlos parken.

In Berlin parkt Thomas K. dagegen besonders teuer: weil er regelmäßig Knöllchen wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren bekommt.

Das Problem ist offenbar das E auf dem Kennzeichen, das beim Handyparken über eine App – bei dem naturgemäß kein Parkschein vom Automaten hinter der Frontscheibe liegt – an irgendeiner Stelle von der Software verschluckt wird. Ein Indiz dafür sind die Rechnungsbriefe der Bußgeldstelle, in denen das Kennzeichen des Tesla von Thomas K. ohne E genannt wird.

„Früher habe ich die Bescheide einfach bezahlt, weil mein Arbeitsaufwand teurer ist als die zehn Euro“, sagt Thomas K. Inzwischen schreibt er Widersprüche gegen die Knöllchen, woraufhin die Bußgeldstelle die Verfahren gegen ihn einstellt. „Aber auf Dauer nervt das.“

Zusammen mit einem Ordnungsamtsmitarbeiter in Mitte habe er mal den Test gemacht, also sich beim Anbieter Park Now eingeloggt und den Ordnungsamtler in sein System schauen lassen. Da sei das Auto mit dem ordnungsgemäß gebuchten Parkschein nicht auffindbar gewesen. Die Kontrolleure müssten ein separates Programm öffnen, mit dem nicht alle vertraut seien.

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Nach „mindestens fünf“ Verwarnungen à zehn Euro durch die Bußgeldstelle hat sich K. beim Tagesspiegel gemeldet. Das Ordnungsamt des Bezirkes Mitte, dessen Kontrollpersonal K. die fragwürdigen Tickets verpasst hat, erklärt sich für nicht zuständig und verweist ans Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo).

Das Labo teilt mit auf Anfrage: „Nach unseren Informationen gibt es keine softwareseitigen Probleme bei der Erfassung von E-Kennzeichen oder sonstigen Kennzeichen.“ Man wolle jedoch mit den Ordnungsämtern der Bezirke Kontakt aufnehmen, um „die Prozesse noch einmal zu verdeutlichen“.

Die Polizei äußert sich widersprüchlich

Die Polizei – zu der die Bußgeldstelle gehört – empfiehlt für „detaillierte Auskünfte“ die Ordnungsämter und äußert sich ansonsten widersprüchlich: Das E sei nur ein Zusatz, aber kein Bestandteil des Kennzeichens, übrigens ebenso wenig wie das H bei Oldtimern. Insofern funktioniere die eindeutige Zuordnung auch ohne den Buchstaben am Ende.

Beim Handyparken „kann es zu Fehlmeldungen kommen“, weil Autos oft in der falschen Parkzone eingeloggt seien. Mindestens für den von Thomas K. beispielhaft an den Tagesspiegel gesandten Fall trifft das aber nicht zu.

In der Auskunft der Polizei heißt es außerdem: „Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden von Betroffenen wird die Erfassung des Zusatzes ,E‘ in Zukunft jedoch möglich gemacht werden“ – voraussichtlich noch in diesem Jahr.

Ausländische Kennzeichen relativ sicher vor Strafzahlung

Während E-Autofahrer offenbar zu viele Verwarnungsgelder aufgebrummt bekommen, ist man mit ausländischem Kennzeichen relativ sicher davor, für Parkverstöße belangt zu werden: Prinzipiell können die Bescheide der Bußgeldstelle laut Polizei auch ins Ausland verschickt werden, praktisch „gestaltet sich die aktuelle Sanktionsmöglichkeit (…) im ruhenden Verkehr aufgrund der fehlenden Ermittlungsmöglichkeiten des Fahrzeughaltenden noch sehr schwierig“, heißt es auf Anfrage.

Ausnahmen seien die Schweiz und die Niederlande. In Zahlen: 6563 Parkverstöße von Autos mit ausländischen Nummernschildern wurden laut Polizei im vergangenen Jahr geahndet – und 126.273 nicht.

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