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Promi-Prozess: Klage gegen Jauch abgewiesen

Eine Bemerkung in der Sendung "Wer wird Millionär" hat das Landgericht Potsdam beschäftigt. Die Klage des Ex-Boxers René Weller gegen den TV-Moderator Günther Jauch wurde allerdings abgewiesen.

Potsdam - Die Meinungsäußerung Jauchs in dessen TV-Sendung "Wer wird Millionär" erreiche nicht die Grenzen der Schmähkritik, begründete der Richter der 2. Zivilkammer, Marc Spitzkatz, das Urteil.

Die umstrittene Bemerkung fiel in der TV-Sendung vom 23. Dezember 2005. Auf die Frage "Wer trat im Jahr 2004 als ungeschlagener Boxweltmeister ab?" antwortete der Kandidat, dass er René Weller ausschließe, da "der da im Knast gesessen habe". Jauch sagte in diesem Zusammenhang: "Der sitzt ja dauernd im Knast".

Jauch habe den Kläger mit seiner Bemerkung nicht zwingend herabsetzen wollen, sagte Richter Spitzkatz. Er fügte hinzu, dass er sich bei seinem Urteil an früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts orientiert habe. Die Rechtsanwälte der beiden Parteien sowie Jauch und Weller waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Der Kläger Weller hatte in der Äußerung des Moderators eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gesehen. Er verlangte eine öffentliche Entschuldigung in der TV-Sendung. Zudem forderte er von Jauch die Erstattung von Gagen in Höhe von 21.300 Euro, da nach der Äußerung Jauchs mehrere Termine abgesagt worden seien. Zusätzlich beanspruchte er für die angebliche Ehrverletzung 10.000 Euro Schmerzensgeld. Weller muss dem Urteil zufolge jetzt die Kosten des Verfahrens übernehmen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(tso/ddp)

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