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Berlin: Prostituierte müssen sich ihre Jobs selber suchen

Berlins Arbeitsämter vermitteln Frauen nur als Tänzerinnen oder Bardamen in die Sexbranche. Kölner Huren haben es leichter

Bei der Jobsuche haben Prostituierte in Berlin einen Standortnachteil. Beim Arbeitsamt beruft man sich auf eine „geschäftspolitische Entscheidung“, derzufolge die Damen nicht vermittelt werden, sofern sie in ihrem Gewerbe bleiben wollen. Für Kolleginnen in Köln ist es leichter. Dort verhalf das Boulevardblatt „Express“ vor ein paar Wochen einer „Ute“ zu lokaler Bekanntheit: als „erste Hure beim Arbeitsamt“. Ute hatte in korrekter Interpretation des „Prostitutionsgesetzes“ den Wunsch geäußert, „endlich legal“ zu arbeiten, „mit festen Arbeitszeiten, Sozial und Rentenversicherung“. Sie tat, was ihr die ehemalige Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) ermöglichen wollte: Frauen wie Ute sollten straffrei sexuelle Dienstleistungen und Leistungen anbieten können, sofern sie die Prostitution ohne Zwang ausüben. Damit sich die Empörung in Grenzen hielt, sprach die Frauenministerin auch von dem Recht, das Honorar einzuklagen, von Ansprüchen auf Umschulung und Integration in den Arbeitsmarkt.

Mag sein, dass Ute im Berliner Arbeitsamt als Klientin eine Chance hätte, wenn sie in ihrem früheren Beruf als Friseuse wieder aktiv werden wollte. Auch ist man in der Berliner Behörde nicht prüde, wenn es etwa um „Table-Tänzerinnen“ und deren Suche nach einer Anstellung geht. Das sagte eine Mitarbeiterin des Amtes gestern, um deutlich zu machen, wo die Trennlinie für die „geschäftspolitische Entscheidung“ verläuft. Für Ute wäre das nichts – sie wollte bei ihrem Gewerbe bleiben. Allerdings nur in „Teilzeit“, so der Express. Ute begründete dies mit ihrem „kaputten Rücken“.

Bei der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit hält man die Berliner Linie – Motto: Finger weg – für besser. Man könne schließlich in Sachen Prostitution nicht „initiativ“ werden und arbeitssuchenden Frauen einschlägige Beschäftigungen anbieten, sagt ein Sprecher der Nürnberger Behörde. Auch gehe es nur um Einzelfälle: Es sei nicht so, dass Bordellbetreiber „händeringend“ auf die Ämter zukämen, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis anzubieten. wvb

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