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Berlin: Protestaktion: Im Slip gegen das Gelöbnis

Vor einem Berliner Amtsgericht hat am Montag der erste Prozess gegen zwei Studenten wegen der Protestaktionen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 20. Juli 1999 begonnen.

Vor einem Berliner Amtsgericht hat am Montag der erste Prozess gegen zwei Studenten wegen der Protestaktionen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 20. Juli 1999 begonnen. Die 24-jährige Angeklagte soll zu den Frauen gehören, die im Bendlerblock nur mit Stiefeln und Slip bekleidet Richtung Rednertribüne rannten. Der mitbeschuldigte 25-jährige Student soll die Veranstaltung auf der Tribüne mit einer Trillerpfeife gestört und später bei seiner Festnahme durch die Feldjäger Widerstand geleistet haben.

Zu dem Protest hatten vor eineinhalb Jahren die "Jungdemokratinnen / Junge Linke" unter dem Motto "Pfeifen wir der Bundeswehr was!" aufgerufen. Die Störer verschafften sich mit Nachdrucken der Einladungskarten Zutritt zu der Veranstaltung und unterbrachen das Gelöbnis für rund 30 Minuten mit ihrer Protestaktion. Trillerpfeifen und so genannte Alarmeier machten vorübergehend jede Verständigung unmöglich. Derweil mussten Feldjäger mehrere fast nackte und bunt bemalte Demonstrantinnen über das Gelände jagen, bevor sie die Störerinnen abführen konnten. Einige der Protestler hielten während ihres Laufs durch den Bendlerblock außerdem Regenschirme in die Luft. "Tucholsky hat Recht", stand darauf und: "Bundeswehr abschaffen".

Die beiden angeklagten Studenten verweigerten am Montag zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft die Aussage. Das Urteil wird für den kommenden Dienstag erwartet.

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