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Prozess: 45-Jähriger gesteht Bahn-Erpressung

Im Prozess gegen einen Niedersachsen wegen versuchter Erpressung der Deutschen Bahn AG hat der Angeklagte vor dem Berliner Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Berlin - Der arbeitslose Fachinformatiker aus Niedersachsen gab am ersten Verhandlungstag zu, aus finanzieller Not gehandelt zu haben. Er habe Schulden aus seiner ersten Ehe gehabt und auf Grund seiner Hepatitis-Erkrankung seinen Job verloren. Laut Anklage soll der Mann im Februar versucht haben, die Deutsche Bahn um zwei Millionen Euro zu erpressen. Bei Nichterfüllung der Forderung habe er mit dem "größten Anschlag in der Geschichte der Bahn" gedroht.

Seine Anschlagsdrohungen seien nur ein "Bluff" gewesen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, sagte der Angeklagte. "Ich hätte niemals jemandem etwas antun können", betonte der Mann. Er habe auch keine Erfahrungen ihm Umgang mit Sprengstoff gehabt. Er sei sich aber "sicher" gewesen, dass die Bahn zahlen würde, um ihre Fahrgäste nicht in Gefahr zu bringen. "Zwei Millionen erschienen mir realistischer. Vielleicht hätten sie die Drohung sonst nicht ernst genommen", sagte der Arbeitslose vor Gericht.

Drohung per Post

Zwei Postsendungen mit einem Tonträger, von denen eine den Absender "Gerhard Schröder" trug, waren laut Anklage bei der Deutschen Bahn in Berlin innerhalb von zwei Wochen eingegangen. Darauf soll der Angeklagte mit technisch verzerrter Stimme seine Geldforderung übermittelt sowie Instruktionen für die geplante Geldübergabe am 21. Februar erteilt haben.

Nach einer Schnitzeljagd mit der Polizei, bei der die Beamten per CD-Botschaft zum Übergabeort dirigiert wurden, wurde der Mann im niedersächsischen Springe festgenommen. Bei der Festnahme waren auch seine Ehefrau und der zweijährige Sohn dabei. Um als Einzelperson nicht aufzufallen, hatte er eigenen Angaben zufolge "spontan" Frau und Kind zur Geldübergabe mitgenommen.

"Auf eigenem Mist"

Der 45-Jährige beteuerte, dass die Idee für die Erpressung "auf seinem eigenen Mist gewachsen ist" und seine Ehefrau von dem Vorhaben keine Kenntnis gehabt habe. Er würde die Tat gern rückgängig machen wollen, sagte er. Der Prozess wird am 5. Juni fortgesetzt. (tso/ddp)

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