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Prozess: Bewährungsstrafe für Autozündler

Mit Detlef M. stand einer der wenigen Auto-Brandstifter vor Gericht, die die Polizei bisher schnappen konnte. Der Richter verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Von Frank Jansen

Mit einem eher milden Urteil hat das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch einen Fall von Autozündelei geahndet. Detlef M (43), der am Morgen des 16. Mai in Friedrichshain einen BMW angesteckt hatte, erhielt ein Jahr und zehn Monate Haft, allerdings auf Bewährung. Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf drei Jahre fest. Detlef M. muss außerdem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, damit endeten für M. knapp zwei Monate Untersuchungshaft. Richter André Muhmood betonte aber auch, für das Anzünden von Autos „gibt es keine Legitimation“.

Es habe sich bei der Zündelei nur um eine versuchte Brandstiftung und um eine Spontantat gehandelt, begründete Muhmood das Urteil. Außerdem sei der Sachschaden von unter 100 Euro gering gewesen. Detlef M. hatte mit einem Feuerzeug eine Lamelle des Kühlergrills am BMW angesteckt. Die von einem Ehepaar gerufene Polizei kam früh genug, dass eine Beamtin die Flamme auspusten konnte. Das Ehepaar hatte zudem von einem Balkon aus den Täter fotografiert.

Der Fall Detlef M. hatte schon vor dem Prozess reichlich Aufsehen erregt. Der Mann zählt zu den wenigen Autozündlern, die der Polizei ins Netz gegangen sind. Außerdem vermuten die Sicherheitsbehörden, M. sei für weit mehr Brandanschläge auf Fahrzeuge verantwortlich. Als der Mann im Juni in Moabit festgenommen wurde, ließ die Serie mutmaßlich linksextrem motivierter Autozündeleien spürbar nach.

Bei der Durchsuchung der Wohnung von M. entdeckte die Polizei auch Anleitungen zum Bau von Brandsätzen. Im Prozess blieb jedoch das Motiv für den Angriff auf den BMW offen. Detlef M. ließ zwar über seinen Verteidiger ein Geständnis verlesen, doch war da nur von der Tat an sich die Rede. Außerdem weigerte sich M., Fragen zur Sache zu beantworten. Muhmood hielt dennoch dem Angeklagten zugute, „kein Gewaltmensch“ zu sein. Der Angeklagte hatte dem Schöffengericht gesagt, er habe 15 Jahre lang schwerst behinderte Menschen betreut.

Staatsanwältin Pamela Kaminski hatte in ihrem Plädoyer eine deutlich höhere Strafe gefordert. Der Angeklagte müsse zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt werden, beantragte Kaminski. Sie sah auch keinen Anlass,  Detlef M. auf freien Fuß zu setzen. Bei der Zündelei an dem BMW handele es sich um ein „Delikt mit hoher Sozialschädlichkeit“, sagte die Staatsanwältin und betonte die Notwendigkeit der „Generalprävention“, die potenzielle Nachahmer abschrecken solle. Kaminski verwies zudem auf die Vorstrafe von M. Der Mann hatte im Dezember 2007 mit einem Fahrradständer auf einen Alfa Romeo, einen Renault und einen Ford eingedroschen und dafür eine Geldstrafe bekommen.

Richter Muhmood meinte, die Generalprävention sei mit dem nun ergangenen Urteil gegeben. Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung „ist durchaus üppig“, sagte Muhmood. Außerdem glaube er dem Schlusswort des Angeklagten. Detlef M. hatte kurz vor dem Urteil gesagt, er habe keine Menschen gefährden wollen.   

Unterdessen haben in der Nacht zu Dienstag wieder Autos gebrannt. Erst brannte ein Mercedes in der Köbisstraße, nur fünf Minuten später ging ein BMW in der Lieferdurchfahrt eines Wohngebäudes in der Kurfürstenstraße in Flammen auf. Die Feuerwehr konnte verhindern, dass der Brand auf das Haus übergriff. Die Polizei vermutet in beiden Fällen einen politischen Hintergrund.  

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