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Berlin: Prozess gegen DDR-Chefankläger: Verfahren gegen Dieter Simon kurz vor dem Scheitern

Das letzte große DDR-Rechtsbeugungsverfahren gegen den früheren Ost-Berliner Generalstaatsanwalt Dieter Simon steht nach dem Ablauf der Verjährungsfrist am 2. Oktober vor dem Scheitern.

Das letzte große DDR-Rechtsbeugungsverfahren gegen den früheren Ost-Berliner Generalstaatsanwalt Dieter Simon steht nach dem Ablauf der Verjährungsfrist am 2. Oktober vor dem Scheitern. Das Berliner Landgericht konnte am Montag kein Urteil fällen, weil der Angeklagte nach Auskunft eines Arztes nicht verhandlungsfähig war. Anklage und Verteidigung gehen nun davon aus, dass das Gericht das Verfahren am Fortsetzungstermin kommenden Freitag einstellt. Simon musste sich seit Februar wegen Willkürentscheidungen gegen Ausreisewillige vor Gericht verantworten. Der Vorwurf Rechtsbeugung verjährte wie das übrige mittelschwere DDR-Unrecht allerdings mit Ablauf des 2. Oktobers, wenn bis dahin kein erstinstanzliches Urteil gesprochen war. Dem Arzt zufolge leidet Simon an einer akuten Magen-Darm-Erkrankung, die sich unter anderem durch Übelkeit und Kopfschmerzen bemerkbar macht.

Der einstige Chefankläger war in zwei früheren Prozessen wegen ähnlicher Vorwürfe freigesprochen worden. Diese Urteile hatte der Bundesgerichtshof aber aufgehoben und neue Verhandlungen angesetzt. Diese Verfahren sind von der Verjährung nicht betroffen. Theoretisch könnte das Gericht nach Angaben eines Justizsprechers am Freitag den Anklagevorwurf verschärfen, um die Verjährungsfrist zu umgehen. Ob dies aber noch zulässig ist, ist bei Rechtsexperten umstritten. Staatsanwalt Michael Brunnstein zeigte sich von einer Einstellung überzeugt: "Es geht ja sonst nichts mehr", sagte er. Es sei in dem Prozess vieles versucht worden. Er habe ein Urteil am Montag noch für möglich gehalten.

Im Mittelpunkt der vergangenen Prozesstage stand noch der Versuch des Gerichts, mehrere Zeugen zu hören. Bei einer Einstellung des Verfahrens am kommenden Freitag müsste nach Auskunft der Justiz die Staatskasse für die Prozesskosten seit Februar aufkommen.

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