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Prozess gegen einen Kunstfälscher: Bewährung für Betrug mit Picasso

Die altafrikanische Holzmaske war angeblich von Picasso signiert, ein Arzt zahlte viel Geld dafür. Jetzt wurde einer der Fälscher des Kunstwerkes verurteilt. Der Prozess gegen seine Mittäter läuft noch.

Mit geschickter Hand pinselte er die Signatur: „Picasso“. Dazu das Datum: „27. 01. 1971“. Aus der alt-afrikanischen Holzmaske, die ein schmerzverzerrtes Gesicht zeigt, wurde eine angebliche Kostbarkeit. In einer Galerie in der Brunnenstraße zahlte ein Arzt 49 000 Euro dafür. Doch es war alles nur Betrug. Joachim S. hatte sich als Kunstfälscher versucht. „Ich bekam von den Mittätern 5000 Euro dafür“, gab der 52-Jährige nun vor einem Amtsgericht zu.

Der Mann ist gelernter Goldschmied und hat sich in einem Fernstudium mit der Kunst befasst. Er ist viel auf Reisen und als Betrüger vorbestraft. In den letzten zwei Jahren sei er „nicht greifbar gewesen“, sagte der Staatsanwalt. Vor zwei Monaten aber klickten für S., der sich als russischen Antiquitätensammler und -händler bezeichnete, am Flughafen Schönefeld die Handschellen.

Für seine Freiheit gestand er nun. Er habe in der Zelle viel nachgedacht. „Mein Leben ist trotz meiner Fähigkeiten eher suboptimal verlaufen.“ Mit Gold, Edelsteinen, Kunst, Antiquitäten kenne er sich aus. Doch er habe sich Anfang der 1990er Jahre kriminellen Kumpels aus der Kindheit angeschlossen. Damals kam es zu diversen Straftaten. Dann erst wieder 2009 mit der Maske.

Picasso hatte sich in seinen frühen Schaffensjahren auch mit afrikanischen Masken befasst und diese künstlerisch überformt. Joachim S. beschaffte sich eine Maske des zentralafrikanischen Volkes der Pende. Woher S. sie hatte, wurde im Prozess nicht erörtert. Den Schwindel soll er gemeinsam mit einem Kunsthändler ausgeheckt haben. Der Fälscher bot sein betrügerisches Werk im Frühjahr 2009 zwei Händlern an. Die bestanden aber auf einer Expertise. Es kam zu einer Anfrage bei der in Paris lebenden Tochter des Meisters, Maya Widmaier Picasso. Sie ist Expertin für das Werk ihres Vaters und schrieb, die Maske sei nicht von ihm bemalt worden. S. bekam das Gutachten in die Hand. Diesmal fälschte er mit fototechnischen Mitteln.

Die Maske aber war zunächst ein Ladenhüter. Doch ein Galerist wurde als dritter Komplize angeheuert. Im Internet bot er die Fälschung mit der scheinbar echten Expertise an.

Weil S. im noch laufenden Verfahren gegen seine mutmaßlichen Mittäter „Aufklärungshilfe“ leistete, zeigten sich die Richter milde und verhängten 15 Monate Haft auf Bewährung. Dagegen hatte der Ankläger 18 Monate Gefängnis gefordert. Joachim S. ging erleichtert. Er will jetzt in eine Wohnung in Mitte ziehen. Sein Plan: „Ich werde mich mit zeitgenössischer Kunst befassen.“

Kerstin Gehrke

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