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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Prozess gegen Erzieher einer Kita in Zehlendorf: Angeklagter gesteht Missbrauch und Kinderpornografie

Ein 34-jähriger Erzieher einer Zehlendorfer Kita steht vor Gericht. Er hatte zwei Kinder, die er aus seiner Tätigkeit in einem Zehlendorfer Kindergarten kannte, zu einem Zelt-Urlaub eingeladen. Dort soll er sich sexuell an ihnen vergangen haben.

Der Erzieher war für zwei Brüder auch in den Ferien da. Er lud die Jungen, die er aus seiner Tätigkeit in einem Zehlendorfer Kindergarten kannte, zu einem Zelt-Urlaub in Radebeul ein. Das Karl-May-Museum wollten sie besuchen und am Lagerfeuer sitzen. Es wurde während der fünftägigen Reise viel fotografiert. Die Bilder brachten den 34-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs sowie wegen Kinderpornografie vor Gericht.

Die Beweise scheinen erdrückend. Der Angeklagte sagte leise: „Ich gestehe alle Taten.“ Ein Geständnis wirkt sich in der Regel strafmildernd aus. Vielleicht hatte Darco S. gehofft, dass es keine unangenehmen Nachfragen geben würde. Doch er sollte Rede und Antwort stehen. Da schob er die Taten auf ein angebliches Interesse der Kinder an seinem Körper. Weil sie neugierig waren, sei es zu Berührungen gekommen. Er habe das nicht verlangt. „Es ist aus einer Spielsituation heraus geschehen.“ Er habe den Fehler gemacht, „die Jungen nicht daran zu hindern“.

Der Angeklagte war als Mitarbeiter eines Kindergartens in Zehlendorf bei Eltern und Kindern sehr beliebt. Einer der beiden Brüder war in seiner Gruppe. Über ihn sei es auch zu einem „freundschaftlichen und vertrauensvollen Verhältnis“ zur Familie des Jungen gekommen, sagte der Angeklagte. Mehrfach habe er mit den Brüdern Ausflüge unternommen. Jahrelang sei es ein ganz normaler Kontakt gewesen. Am Tisch der Familie sprach er auch über seinem großen Traum, einen eigenen Kindergarten aufzubauen.

Vier Tage nach der Reise nach Radebeul war es vorbei damit. S. hatte seinen Laptop zur Reparatur gebracht. Ein Mitarbeiter entdeckte kinderpornografische Bilder und Videos. Die Polizei wurde eingeschaltet. Beamte fanden weiteres strafbares Material aus dem Internet bei dem Erzieher. Er habe das „irgendwann aus einem dummen Interesse heruntergeladen, dann weggeschoben, vergessen und nicht gelöscht“, sagte der Angeklagte. Bei ihm liege aber keine pädophile Neigung vor. Die Anklage wirft ihm fünf Missbrauchstaten vor. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

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