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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Prozess in Berlin: Kleinkind fast verhungert - Eltern bekommen Bewährungsstrafen

Das zweieinhalb Jahre alte Mädchen wog gerade einmal 5500 Gramm, als es in der Wohnung der Eltern in Hohenschönhausen gefunden wurde. Vor Gericht sprachen sie von Überforderung.

Das Mädchen war nur noch Haut und Knochen, als es aus der Wohnung der Eltern gerettet wurde. Mit zweieinhalb Jahren wog es gerade einmal 5500 Gramm. Eine dramatische Situation, für die Mutter und Vater verantwortlich waren.

Die 33-jährige Stefanie O. und der 36-jährige Christopher A. hätten die Kleine mangelhaft ernährt und zunehmend sich selbst überlassen, befand am Donnerstag das Berliner Landgericht. Wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen durch böswillige Vernachlässigung ergingen jeweils zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Als Mitarbeiter des Jugendamtes im September 2013 das Mädchen nach einem Hinweis von Nachbarn aus der Wohnung in Hohenschönhausen holten, waren sie erschüttert. Ausgemergelt war die Kleine, dehydriert, ihr Bauch aufgebläht. Sie konnte nicht stehen, nicht laufen, nicht einmal richtig krabbeln. Sie konnte nicht kauen und nicht greifen. Der letzte Arztbesuch lag zwei Jahre zurück.

Ein schwieriges Kind

Wie konnte es dazu kommen? Vieles sei offen geblieben, so das Gericht. Das Mädchen, ein Frühchen, „war das, was man ein schwieriges Kind nennt“. Es sei nicht so gewesen, wie es sich die Eltern vorgestellt hätten, es sei für die Mutter viel schwieriger gewesen als mit ihren beiden Söhnen. Eine Bindungsstörung habe sich entwickelt. Mit der Folge, dass es zu immer weniger Zuwendung kam.

Die Eltern hatten im Prozess von Fehlern und Überforderung gesprochen. Sie hätten aber nicht böswillig gehandelt, ihre Tochter nicht isoliert. Die Mutter erklärte, sie habe große Probleme gehabt, das Baby zu füttern. Es habe den Kopf weggedreht und geweint.

Sie habe gedacht, „dass meine Tochter mich ablehnt“. Je schlimmer es geworden sei, desto mehr habe sie Angst und Scham gehabt, zum Arzt zu gehen. Der Vater sagte, sie würden ihre Tochter lieben und vermissen.

Das Mädchen hatte im Krankenhaus dann schnell zugenommen. Inzwischen lebt es bei Adoptiveltern. „Es sind Eltern, die sich bewundernswert kümmern“, so die Richter. Weil die Angeklagten in den letzten Jahren gezeigt hätten, dass sie ihren jetzt drei Söhnen gute Eltern sind, sei es bei Strafen auf Bewährung geblieben. Als Auflage sollen O. und A. fünf Jahre lang zehn Euro im Monat an ihr Opfer zahlen.

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