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Wohnblöcke in Berlin.

© Lukas Schulze/dpa

Prozess in Berlin: Mietpreisbremse: Erste Mieter klagen erfolgreich

Eine Vermieterin muss Geld an die Mieter zurückzahlen, weil sie mehr Geld verlangte als von der Mietpreisbremse erlaubt - ein Novum.

Erstmals ist wegen der sogenannten Mietpreisbremse in Berlin eine Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Mieten verurteilt worden. Den klagenden Mietern steht eine Rückzahlung von 32,47 Euro pro Monat zu, wie das Amtsgericht Lichtenberg am Mittwoch urteilte und am Donnerstag bekannt gab.

In dem konkreten Fall hatten die Mieter im Oktober 2015 einen Vertrag für eine 74 Quadratmeter große Wohnung unterschrieben. Die Kaltmiete sollte 562 Euro betragen, das entspricht 7,60 Euro je Quadratmeter.

Nach Berechnung der Mieter war das aber zu viel. Angesichts der seit Juni 2015 in Berlin geltenden "Mietenbegrenzungsverordnung" müsse die monatliche Miete 32,47 Euro niedriger sein. Weil die Vermieterin sich auf eine entsprechende Minderung nicht einließ, zogen die Mieter vor Gericht. Dort verlangten sie die Rückzahlung der überhöhten Miete für November 2015 bis Mai 2016, insgesamt 227 Euro.

Miete darf nur zehn Prozent höher als sonst in der Gegend sein

Das Amtsgericht Lichtenberg gab ihnen nun in vollem Umfang recht. Zur Begründung verwies es auf die im gesamten Berliner Stadtgebiet geltende Mietpreisbremse. Diese begrenzt Mieterhöhungen in Gebieten, in denen die Nachfrage nach freien Wohnungen regelmäßig größer ist als das Angebot.

Danach dürfe der Mietpreis bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, erläuterte das Gericht. Das seien hier 7,16 Euro. Die Differenz vom monatlich 32,47 Euro müsse die Vermieterin daher zurückzahlen.

Die Mieter hätten die Vergleichsmiete richtig nach dem Berliner Mietspiegel berechnet. Dabei sei auch dessen "Orientierungshilfe" für Zuschläge wegen bestimmter "Sondermerkmale" anwendbar, betonte das Amtsgericht. Das gelte auch im Streitfall, obwohl daher der Wert eines modernen Bades nicht voll berücksichtigt werden konnte.

Der Berliner Mieterverein begrüßte das Urteil, forderte aber dennoch eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Kritisch sei etwa der generelle Bestandsschutz in Höhe der Vormiete. (AFP)

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