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Trauer in Eichwalde. Alyssa liebte Mangas und teilte diese Begeisterung mit dem sechs Jahre älteren Maurice M. aus Nordrhein-Westfalen. Als dieser mehr wollte, wandte sie sich ab und musste deshalb sterben. Am Tatort brannten damals wochenlang die Kerzen.

© IMAGO

Prozess in Frankfurt (Oder): 13 Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes

Mit 78 Messerstichen hat der 21-jährige Maurice M. die 14-Jährige Alyssa umgebracht. So urteilt das Gericht und verhängt fast die Höchststrafe.

Von Sandra Dassler

Das Gericht blieb nur wenig unter der Höchststrafe für Jugendliche: 13 Jahre und sechs Monate muss der 21-Jährige ins Gefängnis, der die 14-jährige Alyssa aus Eichwalde mit 78 Messerstichen ermordet hatte.

Der Vorsitzende Richter Thomas Braunsdorf fand deutliche Worte: „Es war eine grausige Tat, die schlimmste, die ich in meinem nicht gerade kurzen Richterleben verhandelt habe“, sagte er diese Woche in seiner Urteilsbegründung. Zuvor hatte die 3. Strafkammer des Landgerichts Cottbus den 21-jährigen Maurice M. aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann am 18. November 2013 die grausame Tat begangen hat. Die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe seien erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter und folgte damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung zur maximal möglichen Jugendstrafe von 15 Jahren gefordert hatte. Seine Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Haftstrafe nicht über neun Jahren gefordert. Ob sie nun in Revision gehen, ließen sie offen.

Der Richter schilderte noch einmal, wie die 14-jährige Alyssa den damals 20-jährigen Schüler Maurice kennen gelernt hatte. „Früher hätten wir das als Brieffreundschaft bezeichnet“, sagte er. Im Internet hatten die beiden für ihre Leidenschaft, japanische Comicfiguren, so genannte Mangas, geschwärmt. Doch schnell habe Maurice das sechs Jahre jüngere Mädchen unter Druck gesetzt, ihr geschildert, dass er sich schlecht fühle, wenn er sie nicht persönlich kennen lernen dürfe, mit Selbstmord gedroht, wenn sie seine unsterbliche Liebe nicht erwidere.

Maurice M. lauerte dem Mädchen auf

„Es war Alyssas gutes Herz, das ihr zum Verhängnis wurde“, sagte der Richter mit Blick auf die Eltern der 14-Jährigen, die als Nebenkläger im Gerichtssaal saßen: „Sie hatte Mitleid mit dem jungen Mann, deshalb lebt sie nicht mehr.“ Als Alyssa ihrem späteren Mörder irgendwann sagte, sie sei doch erst 14 und wolle keine so intensive Beziehung, habe sich Maurice M. extrem gekränkt gefühlt. Heimtückisch habe er so getan, als fahre er zurück nach Köln, indem er sogar SMS-Nachrichten vom Stau „unterwegs“ geschickt hatte – in Wahrheit fuhr er zurück und lauerte dem Mädchen auf. Nach einer längeren Unterhaltung habe er die völlig arglose Alyssa mit einer Bierflasche bewusstlos geschlagen und anschließend ermordet.

Der Richter ersparte den Zuhörern nicht die schrecklichen Details: Die Messerstiche hatten alle Organe zerstört, die Aorta war mehrfach durchtrennt worden, Alyssa verblutete innerhalb von Minuten. Mit dem letzten Messerstich habe Maurice M. das junge Mädchen regelrecht am Erdboden festgenagelt.

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