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Die Straßenverkehrsordnung gilt auch auf Parkplätzen. Hier muss vor allem Schritttempo eingehalten werden.

© Patrick Pleul/dpa

Prozess nach Unfall: Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung

Nach einem Unfall auf einem Parkplatz verstarb ein Rentner. Die Autofahrerin wurde nun zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Im Prozess blieben viele Fragen offen.

Der 88 Jahre alte Mann schob einen Einkaufswagen, als er plötzlich stürzte. Acht Tage später starb er an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen. War es die Schuld einer 69-jährigen Autofahrerin? Knapp zwei Jahre nach dem tragischen Unfall in Zehlendorf stand die Frau vor einem Amtsgericht. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Im Prozess aber blieben Fragen offen. Am Ende gab es einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und eine Geldstrafe von 2000 Euro.

Es war 12.30 Uhr, als die Angeklagte am 13. Juli 2015 vom Parkplatz eines Gartencenters auf den angrenzenden Supermarkt-Parkplatz wechselte. Ein 57-jähriger Zeuge gab später zu Protokoll: „Sie nahm recht zügig eine Linkskurve.“ Er habe dann Geräusche gehört und geahnt, dass etwas passiert sein musste. Gesehen habe er den Vorfall aber nicht. Als der 88-Jährige am Boden lag, war die Autofahrerin den Ermittlungen zufolge über sein linkes Bein gerollt. Schnell waren Helfer zur Stelle. Der 88-Jährige war mit dem Hinterkopf auf den Boden geschlagen. Er blutete. „Keiner beachtet Schritttempo auf dem Parkplatz, es ist wirklich schlimm“, schimpfte der Zeuge.

Langsam, doch für die Situation zu schnell, fuhr sie aus Sicht der Anklage. Die Autofahrerin Margot K. wies eine Verantwortung weit von sich. „Ich habe den Mann nicht gesehen, er muss vor mein Auto gefallen sein.“ Ihr Anwalt sagte, wie der Senior stürzte, bleibe ungeklärt. „Es ist nicht auszuschließen, dass dem herzkranken Rentner plötzlich schwarz vor Augen wurde“, befand das Gericht. Er könnte auch ohne Zusammenstoß gestürzt sein. Margot K., die sein Bein überrollte, hätte ihn bei sorgfältiger Fahrweise aber sehen müssen. Das Urteil in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro ist noch nicht rechtskräftig.

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