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Berlin: Prozess: Reichstags-Anschlag: "Verkanntes Genie" muss in eine Nervenklinik

Sieben Monate nach seinem versuchten Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude hatte Stephan G. gestern nur noch einen Wunsch: "Ich würde mich freuen, wenn ich wieder nach Hause zu meinen Eltern könnte.

Sieben Monate nach seinem versuchten Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude hatte Stephan G. gestern nur noch einen Wunsch: "Ich würde mich freuen, wenn ich wieder nach Hause zu meinen Eltern könnte." Doch das Berliner Landgericht ordnete nach zweitägigem Prozess die Unterbringung des 22-jährigen Anlagemechanikers in einer Nervenklinik an. Es sei nicht auszuschließen, dass der an Größenwahn leidende Mann aus Magdeburg weiterhin gefährliche Straftaten begehen könnte, hieß es.

Stephan G. war am 18. September vergangenen Jahres in einem Ford Fiesta an der Ostseite des Reichstags über die Rampe zum Eingang hochgefahren. Nachdem der Wagen an der gepanzerten Glaswand zum Stehen gekommen war, hatte er versucht, das mit Benzin getränkte Auto mit einer Leuchtpatrone in Brand zu setzen. Der Spezialaufsatz fiel jedoch von der Schreckschusspistole ab, es passierte nichts. Stephan G. wurde von Sicherheitsbeamten überwältigt.

Für die Richter stand fest, dass Stephan G. die Tat im Wahn beging und deshalb strafrechtlich nicht zu belangen sei. Damit folgten sie der Ansicht eines Gutachters. Stephan G., ein Mann mit blondem Igelschnitt, hatte im Prozess erklärt, er habe sich für ein verkanntes Genie gehalten, dem Patente für Erfindungen gestohlen wurden. Mit seiner Tat, die ein Nervenarzt als "Hilfeschrei" bezeichnete, wollte er auf seine Probleme aufmerksam machen.

Kerstin Gehrke

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