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Landowsky

© Davids

Prozess um Bankenskandal: Duell in sieben Runden

Seit dem ersten Prozess um den Berliner Bankenskandal im Jahr 2002 kassierten die Ankläger teilweise herbe Niederlagen. Die mühsame Aufarbeitung geht weiter. In sechs Prozessen gab es drei Freisprüche.

284 Seiten – so umfangreich ist die Anklageschrift, die sich heute der frühere Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und elf andere Ex-Manager der Bankgesellschaft anhören müssen. Nachdem ihr Befangenheitsantrag gegen die drei Richter am Freitag abgelehnt wurde, kann nun die letzte Runde der juristischen Aufarbeitung des Bankenskandals richtig beginnen. Den früheren Vorständlern, Aufsichtsratsmitgliedern und Geschäftsführern wird schwere Untreue im Zusammenhang mit Immobilienfonds einer Tochterfirma der damaligen Bankgesellschaft vorgeworfen.

Seit 2002 hat es schon zahlreiche Prozesse um die Verantwortung für das Bankgesellschafts-Desasters gegeben. Die Ankläger kassierten dabei teilweise herbe Niederlagen. Ein Überblick.

Im Sommer 2002 scheiterte der Versuch, ehemalige Manager für den angerichteten Schaden über millionenschweren Regressklagen persönlich in Haftung zu nehmen, auf ganzer Linie. Die Immobilientochter IBG des Konzerns hatte gegen ihren früheren Geschäftsführer Manfred Schoeps und weitere Ex-Mitglieder der Geschäftsführung sowie gegen Ex-IBG-Aufsichtsrat Jochem Zeelen von der Landesbank zivilrechtlich Ansprüche geltend gemacht. In der Klageschrift wurden die Belastungen wegen ausbleibender Mieteinnahmen aus der Übertragung von Wohnungen der umstrittenen Plattenbaufirma Aubis auf den Immobilienfonds LBB 12 mittelfristig auf einen Betrag von bis zu 266 Millionen Euro hochgerechnet. Das Landgericht aber wies die Klage in erster Instanz kostenpflichtig ab. Aus Sicht des Gerichts hatten sich die in der Klageschrift erhobenen Vorwürfe zu angeblich vorsätzlichen Pflichtverstößen der Manager als nicht belastbar erwiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

In die Revision ging der Konzern dagegen in dem im März 2003 angestrengten Regressverfahren gegen Klaus Landowsky. Die Konzerntochter BerlinHyp hatte ihrem Ex-Chef und weiteren früheren Vorstandsmitgliedern vorsätzliche Pflichtverstöße bei der Gewährung von Millionenkrediten an die Aubis-Gruppe vorgeworfen und Schadenersatzforderungen in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro geltend gemacht. Zahlen indes musste Landowsky nicht. Weder die Zivilkammer des Landgerichts noch das Kammergericht konnten bei der Gewährung der Aubis-Kredite gravierende Pflichtverletzungen erkennen. Die Regressforderungen wurden abgewiesen.

Das erste strafrechtliche Verfahren im Bankgesellschaftskomplex begann im Mai 2004. Die ehemaligen Landesbank-Vorstände Ulf Decken und Jochem Zeelen mussten sich wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung verantworten. Grund: Sie hatten in den LBB-Bilanzen nicht ausgeführt, dass angeblich persönliche haftende Gesellschafter der damals zur Landesbank gehörenden Weberbank sowie angeblich ebenfalls persönlich haftende Mit-Gesellschafter von Immobilienfonds durch interne Erklärungen vom Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme im Haftungsfall freigestellt worden waren. Nach 31 Verhandlungstagen verurteilte die Kammer die beiden Manager im Februar 2005 zu hohen Geldstrafen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Sommer 2004 mussten sich in einem zweiten Strafverfahren Decken und Zeelen im Zusammenhang mit dem Gehag-Fonds wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. Dabei ging es um einen der mit extrem hohen Steuervorteilen ausgestatteten Promi-Fonds, der von der Landesbank nur einer ausgewählten Klientel – zu der auch Manager des Bankgesellschaftskonzerns und der LBB selbst zählten – zur Zeichnung angeboten worden war. Als dieser Fonds in Schwierigkeiten geriet, beschlossen die Konzerngremien die Rückabwicklung des Fonds. Die privaten Anleger wurden dabei mit 75 Prozent ihres Einstandskapitals entschädigt, obwohl ihnen die hohen Steuergutschriften nicht mehr zu nehmen waren. In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft den vermeidbaren Schaden für die Landesbank auf 1,8 Millionen Mark beziffert. Beide Manager wurden wegen Untreue zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Gegenstand des bislang größten Strafverfahrens war ab Sommer 2005 erneut die Vergabe der Aubis-Kredite durch die BerlinHyp. Wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall wurden neben Ex-BerlinHyp-Chef Klaus Landowsky insgesamt elf frühere Vorstandsmitglieder sowie ehemalige Aufsichtsräte angeklagt, darunter auch die früheren Vorstandschefs der Bankgesellschaft Wolfgang Rupf und Wolfgang Steinriede. Der Vorwurf: Durch die Vergabe und Billigung unzureichend gesicherter Kredite von insgesamt 470 Millionen Mark an die Aubis-Gruppe hätten die Angeklagten das Vermögen der Bank in einer Größenordnung von gut 153 Millionen Euro gefährdet. Dem folgte das Gericht nicht. Es bezifferte den Gefährdungsschaden für die Bank lediglich auf drei Millionen Mark. Für die BerlinHyp-Aufsichtsräte endete das Verfahren mit Freispruch. Ex-Bankchef Klaus Landowsky und seine ehemaligen Vorstandskollegen wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt, wobei alle Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die von Landowsky gegen die Verurteilung angestrengte Revision wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Vor der 26. Großen Strafkammer musste sich ab Dezember 2006 der frühere IBG-Geschäftsführer Manfred Schoeps verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm im Zusammenhang mit der Übertragung von ehemaligen Aubis-Plattenbauwohnungen an die IBG und den Bankgesellschaftsfonds LBB 12 die Hinterziehung von Grunderwerbssteuern in einer Größenordnung von vier Millionen Mark vorgeworfen. Schoeps wurde freigesprochen. Diesmal ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Doch auch die vom Bundesgerichtshof angeordnete Neuverhandlung der Tatvorwürfe vor der 36. Strafkammer endete mit einem Freispruch.

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