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Einsatzkräfte der Polizei und Kriminaltechniker stehen am 08.09.2017 in Berlin an einem Weg am Hardenbergplatz. Dort wurde in einem dichtbewachsenen Grünbereich die Leiche von Susanne F. gefunden.

© Paul Zinken/dpa

Prozess um Tiergartenmord: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hielt am Mittwoch ihr Plädoyer vor dem Landgericht. Am Montag könnte es zu einem Urteil kommen.

Der mutmaßliche Mörder der Kunsthistorikerin Susanne Fontaine soll nach dem Willen des Staatsanwalts zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat habe er die 60-Jährige im Tiergarten getötet, so der Ankläger am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Ilyas A. sei mit 18 Jahren juristisch ein Heranwachsender. Doch in seinem Fall sei das Jugendstrafrecht nicht mehr anzuwenden. Mit einer „Nachreife“ sei nicht zu rechnen. Der Vorbestrafte sei nicht bereit, sich zu ändern.

Susanne F., Kastellanin im Schloss Glienicke und im Jagdschloss auf der Pfaueninsel, war im September 2017 nach einem Treffen mit Freundinnen im Schleusenkrug auf dem Heimweg, als sie attackiert wurde. A. habe die Frau gesehen und „die Gunst der Stunde genutzt“, so der Staatsanwalt. Um an Beute zu kommen, habe er die 60-Jährige erdrosselt. Mit ihrem Handy und etwas Kleingeld sei er geflohen.

Der junge Mann, der aus Tschetschenien stammt und eigentlich abgeschoben werden sollte, saß in Berlin nach Raubüberfällen auf Seniorinnen bereits für 18 Monate in Strafhaft. Im Prozess hatte er geschwiegen, in einer Stellungnahme zuvor den Mord aber bestritten: Er habe die Leiche nur gefunden und nach Wertsachen durchsucht. Für DNA-Spuren von ihm am Leichnam und andere Indizien lieferte er Erklärungen, die ein Nebenklage-Anwalt als „angepasst“ bezeichnete. Zum Urteil kommt es eventuell am Montag. Zuvor sollen aber noch die Verteidiger plädieren.

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