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Die rechten Außenspiegel des Unfallwagens waren beschädigt, der untere nach innen gedreht.

© Tsp

Prozess um Unfall in Berlin-Moabit: LKW überrollt Fahrradfahrerin - 3600 Euro Strafe

Ein Lkw-Fahrer ist kurz unaufmerksam, der Außenspiegel seines Lasters ist defekt. Ungebremst überfährt er eine Radfahrerin. Nun bekam er sein Urteil.

Die junge Frau war mit einem Kollegen am Plötzensee verabredet. Sie war wie so oft mit ihrem Tourenrad unterwegs. Die 32-Jährige kannte den Weg genau. Auf der Beusselstraße gegen 12.40 Uhr fuhr neben ihr ein schwerer Sattelzug. Plötzlich zog der 40-Tonner nach rechts und bog ab. „Ich habe die Frau nicht gesehen“, gab Berufskraftfahrer Vasil M. am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zu. „Ich war für eine Sekunde unaufmerksam, weil ich nach einer Adresse suchte.“

Die 32-Jährige wurde am 24. Oktober 2016 auf Höhe des Großmarktes erfasst. Erst eine Kollision mit der zweiten Achse des Sattelschleppers. Sie stürzte. Doch Vasil M. bremste nicht. Nun war es nicht mehr Unaufmerksamkeit, die zur großen Gefahr wurde: Weil am Lkw der rechte Weitwinkelspiegel beschädigt war, konnte M. die angefahrene Frau nicht sehen. Ungebremst bog der Sattelzug ab. Die 32-Jährige hatte keine Chance. Die Frau wurde überrollt. Jede Hilfe kam zu spät.

Das Überrollen hätte verhindert werden können

Der 42-jährige Angeklagte suchte nicht nach Ausreden. „Ich verkrafte das alles schwer“, sagte der Bulgare, der inzwischen in Spanien lebt. „Die eine Sekunde Unaufmerksamkeit war entscheidend.“ Immer wieder mache er sich Vorwürfe. Und fahre seitdem anders, vor allem besser vorbereitet. „Ich war erstmals auf dem Großmarkt, war falsch gefahren, das Navi piepste.“

Und der defekte Spiegel? Ihm sei bewusst gewesen, dass der nicht genau eingestellt war, gab M. zu. Bei einem Stopp auf der Strecke sei es passiert. Womöglich habe ihn ein anderer Lkw gerammt. Jedenfalls sei die rechte Spiegelgruppe verbogen gewesen. „Ich habe versucht, es zu richten.“ Das sei ihm nicht ganz gelungen. „Unsere Chefs hetzen uns, wir haben keine Zeit für Reparaturen“, so der Angeklagte.

Relativ zügig mit 19 bis 26 Stundenkilometern sei M. abgebogen, hieß es in einem technischen Gutachten. Wäre der Weitwinkelspiegel nicht verstellt und die Sicht damit nicht halbiert gewesen, hätte der Fahrer die gestürzte Frau sehen und bremsen können. „Ein Überrollen wäre verhindert worden.“

Juristisch eine fahrlässige Tötung. Für eine derartige Tragödie „gibt es keine gerechte Strafe“, sagte Richter. Er verhängte 3.600 Euro Strafe (120 Tagessätze zu je 30 Euro).

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