zum Hauptinhalt
Die Mall of Berlin in der Leipziger Straße in Berlin-Mitte.

© Kitty Kleist-Heinrich

Prozess vor Bundesarbeitsgericht verloren: Investor der Mall of Berlin haftet nicht für entgangene Löhne

Muss der Investor haften, wenn der Generalunternehmer Pleite geht? Das Gericht sagt: Nein. Zum Leid von zwei Bauarbeitern, die um ihren Lohn gebracht worden.

Zwei rumänische Bauarbeiter haben ihren Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht verloren. Die Arbeiter hatten 2014 auf der Baustelle der Mall of Berlin am Leipziger Platz gearbeitet und waren um ihren Lohn gebracht worden. Der Generalunternehmer des Bauvorhabens meldete danach Insolvenz an, sie erhielten ihr Geld nie. Das Bundesarbeitsgericht hätte eine Grundsatzentscheidung treffen können: Muss der Investor – in diesem Fall die HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG – haften, wenn dessen Generalunternehmer Pleite geht? Das Gericht entschied: Nein, Unternehmer, die lediglich als Bauherren fungieren, haften nicht. Um an ihr Geld zu kommen, bleibt den Arbeitern nun noch das Bundesverfassungsgericht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false