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Justizia.

© Helmut Vogler

Prozess vor dem Berliner Landgericht: Tötung von Melanie R.: Lebenslange Haft gefordert

Im Mai 2018 war die 30-Jährige in Pankow ermordet worden. Gegen den 39-jährigen Angeklagten soll am Donnerstag das Urteil gesprochen werden.

Der mutmaßliche Mörder von Melanie R. hatte beteuert, dass er den Tod der 30 Jahre alten Social-Media-Beraterin nicht gewollt habe. „Ich wollte nur ihr Handy“, erklärte Stoyan A. vor dem Berliner Landgericht und schilderte einen Unfall im Gerangel. Die Staatsanwaltschaft aber geht weiterhin von einem Tötungsvorsatz aus – „um den versuchten Raub des Handys zu verdecken“, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Der zunächst erhobene Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung habe sich nicht bestätigt. Die Staatsanwältin plädierte am Montag auf lebenslange Freiheitsstrafe. Der Anwalt forderte einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht will das Urteil am Donnerstag verkünden.

Die Social-Media-Beraterin hatte am Nachmittag des 25. Mai 2018 ihre Wohnung in Pankow verlassen. Sie wollte sich nach der Arbeit noch etwas sonnen. Die junge Frau lief zum nahegelegenen Bahndamm und legte sich auf eine Grünfläche. Zufällig habe der 39-jährige Bulgare A. die Frau gesehen.

Der Mann soll Melanie R. erstickt oder durch Gewalteinwirkung gegen den Hals umgebracht haben

Der Mann, der ohne festen Wohnsitz in Berlin war, habe sich entschlossen, der Frau das Handy zu entreißen – „gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt“, sagt die Staatsanwältin. Melanie R. habe sich heftig gewehrt und dem Täter das Gesicht zerkratzt. Er habe sie erstickt oder durch Gewalteinwirkung gegen den Hals umgebracht.

Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von unter zehn Jahren Haft. Ein von A. geschilderter Unfall sei „nicht abwegig“. Nach Version des Bulgaren habe sich die Frau überraschend stark gewehrt. „Wir rollten den Hang runter und schlugen gegen die Schallschutzwand", hatte A. erklärt. Er habe sie für tot gehalten. „Ich beerdigte sie mit ihrer Decke und Grashalmen.“ Der Anwalt sagte, woran die Frau gestorben ist, hätten Rechtsmediziner nicht klären können. Ein Flaschensammler hatte die Leiche zwei Tage später gefunden. DNA-Spuren führten zu A., der in Spanien gefasst wurde.

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