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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Prozessauftakt in Berlin: Tödlicher Fehler auf der Intensivstation

Eine Krankenschwester soll das Beatmungsgerät eines Patienten versehentlich abgeschaltet haben. Sie weist Vorwürfe vehement zurück.

Als sie den kritischen Zustand ihres Patienten bemerkte, schlug sie sofort Alarm. „Reanimation“, rief die Krankenschwester. Nur wenige Sekunden später war ein Arzt zur Stelle. Er begann mit Rettungsmaßnahmen. Dann fiel sein Blick auf das Beatmungsgerät des 57-jährigen Patienten.

Entsetzt rief der Arzt: „Warum ist die Maschine aus?“ Er sprach dabei die 50 Jahre alte Krankenschwester an. Rund ein Jahr nach dem Geschehen prüft das Amtsgericht Tiergarten den Fall.

„Ich habe das Beatmungsgerät nicht angefasst!“

Die damals diensthabende Schwester auf der Intensivstation des Vivantes-Klinikums in Friedrichshain sitzt nun auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor. Versehentlich habe die 50-Jährige das Beatmungsgerät des Schwerkranken ausgestellt.

Die Frau wies die Vorwürfe am Donnerstag vehement zurück. „Ich habe das Beatmungsgerät nicht angefasst“, erklärte sie. Als der Oberarzt bemerkte, dass die Maschine nicht lief, seien mehrere Personen im Zimmer gewesen, darunter vier weitere Pflegekräfte. Sie war damals für zwei Patienten zuständig.

Als sich einer der Männer den Beatmungsschlauch gezogen hatte, habe dessen Beatmungsgerät Alarm geschlagen. Diese Maschine habe sie um 9.59 Uhr abgestellt und weitere Maßnahmen durchgeführt. „Im Zuge dessen stellte sie um 10.05 Uhr versehentlich auch das Beatmungsgerät des Geschädigten ab“, so die Anklage.

Ein Fehler aus Überforderung?

Wann die Geräte abgestellt wurden, konnte ausgelesen werden. Was aber geschah in den sechs Minuten? Der Verdacht fiel sofort auf die Angeklagte. Sie nannte den Grund dafür vor Gericht: „Sie sagten, weil ich allein im Zimmer gewesen sei.“ Der Oberarzt habe angedeutet, ihr sei der Fehler womöglich aus Überforderung unterlaufen.

Stets habe sie erklärt, dass sie nicht am Gerät war. Im Gegenteil. In den dramatischen Minuten habe sie einmal das Patientenzimmer verlassen müssen, um Adrenalin zu holen.

Einiges sei seltsam gelaufen, sagte die Frau. So sei nach ihrer Kündigung im arbeitsrechtlichen Verfahren sogar behauptet worden, sie hätte gestanden. Fortsetzung: 27. September.

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