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Prozesse: Beamte vor Gericht

UNTREUE IM AMTKriminelle Selbstbedienung von Beamten beschäftigt immer wieder die Justiz. Ein leitender Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf hatte innerhalb von vier Jahren 264 000 Euro für sich abgezweigt.

UNTREUE IM AMT

Kriminelle Selbstbedienung von Beamten beschäftigt immer wieder die Justiz. Ein leitender Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf hatte innerhalb von vier Jahren 264 000 Euro für sich abgezweigt. Er hatte Bargeld, das Bürger eingezahlt hatten, eingesteckt. Wegen Untreue in 175 Fällen wurde der 43-Jährige kürzlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Taten seien ihm leicht gemacht worden, kritisierten die Richter.

BEIHILFE-BETRUG
Auf „Selbstversorgung“ hatte eine frühere Mitarbeiterin des Berliner Verwaltungsamtes gesetzt. Sie machte mit einer Zahnarzthelferin gemeinsame Sache und ließ falsche Arztrechnungen für den beihilfeberechtigten Ehemann der Komplizin passieren. Die Frauen erschlichen sich in fünf Jahren 600 000 Euro Beihilfe. Im Juni 2010 wurde die 57-jährige Ex-Behörden-Mitarbeiterin zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es sei den Täterinnen erschreckend leicht gemacht worden, befand das Gericht.

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