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Prozesse: Eigenen Ehemann erpresst und geschlagen

Wegen Körperverletzung und Erpressung ihres 58 Jahre älteren Ehemanns muss sich eine 31-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Eine Scheidung kommt für das Opfer aber nicht in Frage.

Berlin - Die arbeitslose Friseurmeisterin ist angeklagt, von ihrem 89-jährigen Gatten im November und Dezember 2005 insgesamt 300 Euro Taschengeld erpresst zu haben, das er zuvor von seiner Betreuerin ausgezahlt bekommen hatte. Als der Rentner in einem Fall die Zahlung verweigerte, soll die Angeklagte ihren Mann geohrfeigt und mit einem "Hieb in den Rücken" zu Fall gebracht haben. Das Opfer erlitt dadurch einen Oberschenkelhalsbruch und sitzt seitdem im Rollstuhl.

Die Angeklagte schwieg im Prozess. Ihr Ehemann überraschte mit der Aussage, das Geld seiner Frau freiwillig gegeben zu haben. Der "Hieb in den Rücken" sei aus der Not heraus passiert, sagte der 89-Jährige. "Das ist ihr Temperament. Da nehmen wir uns nicht viel".

Nach dem Tod seiner ersten Frau hatte der Rentner die Angeklagte vor vier Jahren geheiratet. Die beiden lebten aber weiterhin in getrennten Wohnungen. Der 89-Jährige sagte, er habe seine in Spandau lebende Ehefrau "aus Wut" angezeigt, weil sie sich geweigert habe, in seine Reinickendorfer Wohnung einzuziehen. "Meine Frau bleibt für mich ein guter Mensch", fügte der Rentner hinzu. Eine Scheidung komme für ihn nicht in Frage. Der Prozess wird am Mittwoch nächster Woche fortgesetzt. (tso/ddp)

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