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Prüfbericht: Weitere Landesfirmen im Visier

Die Überprüfung aller landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf möglicherweise nicht rechtmäßige Vergaben von Aufträgen hat zu weiteren Auffälligkeiten geführt.

So soll die Gesellschaft „Stadt und Land“ Heizöl bestellt haben, ohne diesen Auftrag auszuschreiben. Allerdings zahlte die Gesellschaft einen Preis unterhalb des Börsenpreises und hatte außerdem Angebote von vier Anbietern aus der Region Berlin-Brandenburg eingeholt. Da der Börsenpreis als Marktwert gilt, ist der Sonderweg der Gesellschaft aus Sicht der Senatsverwaltung für Finanzen vertretbar.

Wie es bei der Senatsverwaltung für Finanzen weiter heißt, wurde die Entlastung der beiden Geschäftsführer für das Jahr 2009 zurückgestellt. Bei derselben Gesellschaft soll ein Auftrag auf die Beseitigung von Mängeln nicht korrekt vergeben worden. Die Vergabe des Auftrages für die Mängelbeseitigung wird innerhalb der Verwaltung aber als Einzelfall gewertet. Die Wohnungsbaugesellschaft selber wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern und verwies an die Senatsverwaltung für Finanzen.

Die Prüfer sollen ferner bei der Wohnungsbaugesellschaft Gesobau „Verstöße gegen das Vier-Augen-Prinzip“ festgestellt haben. Dieses schreibt vor, dass stets zwei Geschäftsführer mit der Vergabe von Aufträgen befasst werden müssen und diese auch unterschreiben. Dadurch sollen sich die Firmenlenker wechselseitig kontrollieren. Das „Vier-Augen-Prinzip“ ist eine Vorschrift bei allen landeseigenen Gesellschaften. Bei der Gesobau wollte sich niemand zu den Vorwürfen äußern. Voraussichtlich Ende kommender Woche will die Senatsverwaltung für Finanzen die Details aus dem Prüfbericht vorstellen.

Der Haushaltsexperte der Grünen, Jochen Esser, forderte eine Sonderprüfung der Gesellschaften durch den Rechnungshof. Der Bericht sei „in aller Eile“ von den Wirtschaftsprüfern erstellt worden, die zuvor schon die jährlichen Geschäftsberichte der betreffenden Gesellschaften geprüft hatten – und ihnen bisher stets einwandfreie Arbeit bescheinigt hatten. ball

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