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Berlin: „Qualen, die wir uns nicht vorstellen können“

Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für eine Mutter, die ihren zweijährigen Sohn verdursten ließ

Die 22-jährige Veronika W. ist aus Sicht der Anklage des Mordes schuldig. Grausam und unbarmherzig habe sie gehandelt. „Sie hat das verzweifelte Sterben ihres Kindes billigend in Kauf genommen“, sagte Staatsanwalt Heinz Dettmer gestern vor dem Berliner Landgericht. Nach knapp fünfmonatiger Verhandlungsdauer forderte er eine lebenslange Haft gegen die Mutter, die ihren zweijährigen Sohn verdursten ließ. Die Verteidigung geht dagegen davon aus, dass die junge Mutter vermindert schuldfähig war, als sie den kleinen Alisan-Turan verließ. Rechtsanwalt Gerhard Jungfer forderte eine Freiheitsstrafe, die sich an der höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren orientieren solle, da die Angeklagte dem Jugendstrafrecht gerade erst entwachsen sei. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.

Veronika W. hatte ihren Sohn an einem Tag im November 2001 verlassen. Sie, die sich zunächst gut um den Kleinen gekümmert hatte, zog die Tür des stockfinsteren Kinderzimmers zu und verschloss die Wohnungstür in dem Wilmersdorfer Haus. Sie nahm nur mit, was man für einen Abend braucht: Handtasche mit Schminkzeug, Handy und Schlüsselbund. Doch sie kehrte nicht mehr in ihre Wohnung an der Wetzlarer Straße zurück. Als Alisan-Turan nach Beschwerden der Nachbarn über starken Gestank etwa sechs Wochen später gefunden wurde, hockte er zusammengekauert in einer Ecke. Er war zwischen Bergen von Müll qualvoll verdurstet, sein Körper mumifiziert.

„Der zweijährige Alisan-Turan hat Qualen ausgestanden, die wir uns nicht vorstellen können“, sagte der Staatsanwalt. Irgendwann an einem Morgen sei der Junge aufgewacht. Es war dunkel. Er war allein. Er hatte Durst. „Er ruft nach der Mama, aber die Mama kommt einfach nicht.“ Weil sie unzufrieden war mit ihrem Leben habe Veronika W. „einfach einen Schlussstrich“ gezogen und die Wohnung verlassen. „Sie wusste, was mit Alisan-Turan geschehen würde.“

Die Angeklagte sei voll schuldfähig, sagte Dettmer. Dabei stützte er sich auf ein im Prozess umstrittenes Gutachten. Psychiater Steffen Lau hatte die allein erziehende Mutter zwar als eine „unreife“ Person mit „dissozialer Prägung der Charakterstruktur“ beschrieben. Entgegen der Darstellung der Angeklagten sah er jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass schwere Depressionen zu dem schrecklichen Tod des Jungen führten. Der Gutachter sagte, die junge Mutter habe dem Kind die Schuld daran gegeben, dass sie keinen Partner und kein Geld hatte. Nach Auffassung der Verteidigung aber ist Veronika W. nicht des Mordes, sondern des Totschlags schuldig zu sprechen. Zudem sei ihre Schuldfähigkeit aufgrund von Depressionen und Drogenkonsums erheblich vermindert gewesen.

In seinem Plädoyer sagte Rechtsanwalt Jungfer: „Als sie 14 Jahre alt war, begann eine lange Reise in die innere Finsternis.“ Veronika W., die Anfang der 90er Jahre mit ihrer Mutter aus Russland gekommen ist, habe jahrelang vergeblich nach Wärme gesucht, habe sich in der Familie oder in Beziehungen verstoßen gefühlt. Sie könne ihre Gefühle nicht zeigen, sie unterziehe sich selber aber einer ständigen Selbstbestrafung. Fast jede Nacht träume sie, wie Alisan-Turan vor ihr stehe, sie mit großen Augen ansehe und zur ihr sage: „Mama, warum hast du mich allein gelassen? Ich dachte, du hast mich lieb.“

Kerstin Gehrke

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