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Berlin: Qualmfreie Schmalzstulle und Zigarette im Knast Welche Spezialfälle der Nichtraucherschutz regelt

Was regelt das Berliner Gesetz bisher? Es schreibt vor, wo überall seit Jahresbeginn nicht mehr geraucht werden darf.

Was regelt das Berliner Gesetz bisher?

Es schreibt vor, wo überall seit Jahresbeginn nicht mehr geraucht werden darf. Das betrifft öffentliche Einrichtungen – von Behörden und Krankenhäusern über Unis und Kultureinrichtungen bis hin zu Sportanlagen, Pflegeheimen und den Flughäfen. Außerdem gilt es – mit Einschränkungen – für Gaststätten und Diskotheken.

Wie wird das Rauchverbot begründet?

Streng genommen geht es nicht ums Verbieten, sondern um den in Paragraf 1 des Gesetzes genannten Zweck, „die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen“. Zur Begründung heißt es, dass verräucherte Raumluft „über 4800 Stoffe enthält, von denen mehr als 70 nachweislich krebserregend sind“, darunter Feinstäube.

Welche Ausnahmen sind geregelt?

Für Wohnungen oder vom Raucher allein genutzte Räume gilt das Verbot nicht, weil es dort unverhältnismäßig wäre. Dazu gibt es spezielle Ausnahmemöglichkeiten: für Psychiatrie und Entziehungsanstalten, für Gefängnisse und Wartebereiche in Gerichtsgebäuden sowie für Schauspieler, sofern das Rauchen zum gerade gespielten Theaterstück dazugehört.

Sind weitere Ausnahmen möglich?

Nur auf gerichtlichem Wege, nicht aber per Antrag. Wer also in geschlossener Gesellschaft eine Hochzeit feiert, bekommt dafür keine Sondergenehmigung. Er kann nur versuchen, rechtzeitig den Raucherraum eines Restaurants zu buchen.

Kann der Raucherraum der größere sein?

Nein. Die Anzahl der Plätze im Nichtraucherbereich muss „deutlich höher“ sein.

Darf im Freien weiter geraucht werden?

Ja. Das Gesetz gilt nur für Innenräume.

Was verstehen die Karlsruher Richter unter „getränkeorientierten“ Kneipen?

Der im Urteil verwendete Begriff meint typische Eckkneipen, „die keine zubereiteten Speisen anbieten“. Für Imbissbuden gilt das Rauchverbot also weiter. Der Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff versteht unter „zubereiteten Speisen“ durchaus auch geschmierte Schmalzstullen

Was bedeutet die 75-Quadratmeter-Regel?

So haben die Verfassungsrichter die klassische Einraumkneipe definiert. Die Größenangabe gilt nur für die Gastfläche. Toilette und Flur zählen also nicht.

Was ist mit dem Arbeitnehmerschutz?

Die Frage, ob ein Kneipier seine Angestellten vor Qualm schützen muss, haben die Verfassungsrichter offen gelassen. Bei der Berliner Verwaltung hieß es nun: „Das muss juristisch diskutiert werden.“

Was hat das Gericht zu den Diskos gesagt?

Dieser Teil des Urteils bezog sich nur auf Baden-Württemberg. Anders als dort dürfen Berliner Diskos ein Raucher-Separée einrichten, sofern sie generell keine Minderjährigen einlassen.

Was ist mit den Shisha-Bars?

Das dort geltende Verbot wurde Mitte Juli vom Berliner Landesverfassungsgericht vorläufig gekippt. Die Eilentscheidung bezog sich auf eine Shisha-Bar, die ihren Umsatz in erster Linie über die Wasserpfeifen machte, so dass ihr Umsatz dramatisch eingebrochen war. Die abschließende Entscheidung zu dieser Frage steht allerdings noch aus.obs

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