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Die Regenbogenfahne - hier vor dem Rathaus in Hamburg.

© dpa

Beflaggungsverbot bleibt: Regenbogenfahne? Nicht vor Bundesbehörden

Das Innenministerium hält am Verbot der Regenbogenbeflaggung vor Bundesgebäuden fest. Die Grünen kritisieren das als "unerträglich".

Das CDU-geführte Bundesinnenministerium hält daran fest, dass an Bundesministerien und Bundesbehörden prinzipiell nicht die Regenbogenfahne als Zeichen der Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender gehisst werden soll. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Kai Gehring hervor.

Gehring hatte wissen wollen, wann die Bundesregierung ihre Beflaggungsregeln so ändern will, dass die Fahne der homosexuellen Emanzipationsbewegung als Symbol gegen die Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen "mindestens zweimal pro Jahr" - nämlich am Christopher Street Day und am Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie - vor Ministerien und Bundesbehörden aufgehängt werden kann.

In der Antwort erkennt das Innenministerium zwar an, dass es bei den einzelnen Bundesministerien eine "unterschiedliche Auffassung" zu den rechtlichen Grundlagen der Beflaggung gibt. Solange aber "keine Verständigung in der Sache zu erzielen ist", gelte weiter der Beflaggungserlass der Bundesregierung für die Dienstgebäude des Bundes. Der Beflaggungserlass regelt detailliert, wann welche Fahne wehen darf - die Regenbogenfahne ist dabei nicht vorgesehen. Sprich: Das Verbot der Regenbogenbeflaggung bleibt aus Sicht der Innenministeriums bestehen, auch wenn es versichert, "dass Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht hinnehmbar sind", wie weiter ausgeführt wird.

"Ein Zeichen der Solidarität wird verwehrt"

Für Gehring ist die Antwort "unangemessen und ärgerlich". Die Bundesregierung bekenne sich "phrasenhaft" dazu, Schwule und Lesben nicht diskriminieren zu wollen, "während sie Ungleichbehandlungen zementiert und am Verbot der symbolträchtigen Regenbogen-Beflaggung weiter festhält". Die Regierungskoalition verwehre im Großen die Öffnung der Ehe und des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare. "Im Kleinen verwehrt sie LGBTI zu CSD-Zeiten eine wichtige sichtbare Geste des Respekts und der Solidarität", kritisiert Gehring. Gerade nach dem Massaker in Orlando sei das "unerträglich".

SPD- und Unionsgeführte Bundesministerien gehen seit Jahren mit dem Beflaggungsverbot unterschiedlich um. Während sich CDU- und CSU-Minister daran halten, setzen sich die der SPD teilweise darüber hinweg. So hisste Familienministerin Manuela Schwesig vor einigen Woche zum Berliner CSD ebenso die Regenbogenfahne wie Justizminister Heiko Maas.

Streit gab es in diesem Jahr um die Regenbogenfahne vor dem Eingang zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Behörde gehört organisatorisch zum Familienministerium (SPD-geführt), sitzt aber im Gebäude des Bildungsministeriums (CDU-geführt). Der Antidiskriminierungsstelle wurde zunächst das Hissen verboten, das Bildungsministerium verwies dabei auf eine Vorgabe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der das Haus gehört. Erst nach öffentlichen Protesten konnte die Antidiskriminierungsstelle im letzten Moment doch hissen.

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