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Bisher fehlt der Diskriminierungsschutz für LGBTIs im Grundgesetz. Hier queere Menschen vor dem Brandenburger Landtag.

© imago/Martin Müller

Bundesratsinitiative: Schutz sexueller Identität soll ins Grundgesetz

Fünf Bundesländer, darunter Berlin, wollen den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität im Grundgesetz verankern - auch wegen der zunehmenden Übergriffe gegen Homo- und Transsexuelle.

In Deutschland gibt es zwar inzwischen die Ehe für alle. Alltagsdiskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI) hören dadurch aber nicht automatisch auf. Um diese Gruppe besser zu schützen, hat Berlin jetzt mit Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen einen Antrag auf eine Grundgesetzänderung in den Bundesrat eingebracht.

Der im Artikel Drei der Verfassung verankerte Diskriminierungsschutz soll um die sexuelle und geschlechtlichen Identität ergänzt werden. Aktuell heißt es dort, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Trotz rechtlicher Fortschritte auch heute Anfeindungen ausgesetzt

Zur Begründung heißt es, dass LGBTIs trotz aller rechtlichen Fortschritte auch heute Anfeindungen, Benachteiligungen und gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt wird. Explizit genannt wird die steigende Zahl homo- und transfeindlicher Angriffe – ein Problem, das derzeit zum Beispiel gerade wieder in Neukölln intensiv auf der Tagesordnung steht. Der Wunsch, den Diskriminierungsschutz im Grundgesetz um die sexuelle und geschlechtliche Identität zu erweitern ist nicht neu: 2009 hatten SPD, Linke und Grüne in Berlin schon einmal eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet.

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