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Schön wär's. Die Gleichstellung ist ein langer Weg.

© Gregor Fischer/dpa

Fehler in Steuer-Software "Elster": Lebenspartner? Nicht fürs Finanzamt

Von wegen Gleichstellung: Noch immer taucht in der offiziellen Steuer-Software der Finanzämter die "Ehefrau" auf, wenn es Lebenspartner heißen müsste.

Da hätte der Berliner Senat vielleicht noch einmal nachschauen sollen: Als der Linken-Politiker Carsten Schatz vor anderthalb Jahren fragte, wann denn die Elster-Software, mit der jedermann eine elektronische Steuererklärung  machen kann, endlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaften funktioniere, da lautete die Antwort voraussichtlich Ende 2015, Anfang 2016. Also jetzt.

Doch noch immer macht die die Software einen Unterschied, obwohl das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 entschieden hat, dass Lebenspartnerschaften der Ehe in Steuersachen gleichzustellen ist (damals gab es die "Homo-Ehe" immerhin schon fast 13 Jahre). Seit dem Urteil können Lebenspartner wie Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und auch das sogenannte Ehegattensplitting wählen.

Das Finanzamt schickt Briefe an "Herrn und Frau"

Der Unterschied, den die Software immer noch macht, wirkt sich zugegeben nicht auf die gemeinsame Steuerberechnung der Lebenspartner aus (wogegen sich Politik und Behörden jahrelang gewehrt hatten). Vielmehr liegt der Fehler in der Bedienung. Denn plötzlich taucht in einem Untermenü immer noch die Frage nach der „Ehefrau“ auf, wo es doch Lebenspartner heißen sollte.

Bei nicht wenigen dürfte an dieser Stelle der alte Ärger über die Finanzbehörden hochkommen, die auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes immer noch getrennte Steuerbescheide verschickten oder ihre Briefe eben mal mit „Herrn und Frau“ adressierten.

Steuer-Software aus Bayern

Federführend für die Software ist die bayerische Finanzverwaltung, die offenbar erst durch die Tagesspiegel-Recherchen auf den Fehler aufmerksam wurde. „Bei dem Hinweis in Elster-Formular handelt es sich schlichtweg um einen Textfehler, der bei der Entwicklung bzw. Abnahme nicht aufgefallen ist“, heißt es in der Reaktion aus Bayern. „Mit dem nächsten Software-Update (geplant Mitte Juni 2016) wird der Fehler geändert.“

Bis zum 31. Mai muss man übrigens seine Steuererklärung abgegeben haben.

Dieser Text erscheint auf dem Queerspiegel, dem queeren Blog des Tagesspiegels, den Sie hier finden. Themenanregungen und Kritik gern im Kommentarbereich etwas weiter unten auf dieser Seite oder per Email an:queer@tagesspiegel.de.

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