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Der Autor: Heiko Maas (SPD) ist seit 2013 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

© Mike Wolff/Tsp

Gastbeitrag von Heiko Maas: Schwule Opfer des §175 endlich entschädigen

Die schwulen Opfer des Paragrafen 175 müssen endlich entschädigt, die Urteile pauschal aufgehoben werden. Seine Vorschläge dazu erklärt Justizminister Heiko Maas im Gastbeitrag.

Vor Kurzem habe ich Klaus Born kennengelernt. Er war zusammen mit einigen seiner Freunde zu mir ins Ministerium gekommen, und alle haben mir ihre Lebensgeschichten erzählt. Klaus und seine Freunde sind schwul – so wie Millionen andere Männer auch, ganz normal also. Aber Klaus ist mittlerweile 71 Jahre alt und seine Freunde sind in ähnlichem Alter. Als sie jung waren, war ihr Schwulsein keineswegs normal, damals galten sie als Kriminelle.

Bis 1969 war der berüchtigte § 175 des Strafgesetzbuches in Kraft, der Homosexualität zwischen erwachsenen Männern unter Strafe stellte. Die Sittenpolizei führte damals vielerorts „Rosa Listen“, überwachte und verfolgte schwule Männer. Tausende kamen vor Gericht.

Zur Kriminalisierung kam die soziale Ächtung. Wer in der Adenauer-Ära geoutet wurde, war gesellschaftlich erledigt. Nachdem er eine gerichtliche Vorladung bekommen hatte, sprang 1951 ein 19-Jähriger vom Frankfurter Goetheturm verzweifelt in den Tod.

Verstellungen, Erpressungen, Scheinehen

Die alten Männer haben mir erzählt von den Verstellungen und Erpressungen, den Scheinehen und den Polizeirazzien. Klaus Born saß 1965 sechs Wochen in Moabit hinter Gittern – in Einzelhaft, damit er angeblich keine anderen Gefangenen mit seinem „Schwulsein“ ansteckte. Heute klingt das lachhaft, aber als ich Klaus Born gegenübersaß, habe ich gespürt, wie sehr ihm die Verfolgung und Haft zugesetzt haben. Mir war da alles andere als zum Lachen zumute.

Die Gespräche mit einigen Opfern des Unrechts waren bewegende und bedrückende Stunden deutscher Justizgeschichte. Aber diese Geschichte ist noch nicht beendet, denn die Verurteilungen aufgrund des § 175 gelten in Deutschland bis heute. Auch wenn Homosexualität seit Langem legal ist, Klaus Born ist noch immer vorbestraft. Das ist eine Schande für unseren Rechtsstaat, und es ist überfällig, die Opfer des § 175 zu rehabilitieren.

Ein Frontalangriff auf die Persönlichkeit

Es kommt häufiger vor, dass sich die Auffassungen darüber, was strafbar sein soll, verändern. Früher waren auch Ehebruch und die Verbreitung von Pornografie strafbar. Aber während diese Tatbestände ein konkretes Verhalten unter Strafe stellten, war die Kriminalisierung von Homosexualität ein Frontalangriff auf die Persönlichkeit der betroffenen Männer. Artikel 1 des Grundgesetzes verkündet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Männer wie Klaus Born hatten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, niemanden verletzt und niemanden betrogen. Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.

Diese Verurteilungen sind aus heutiger Sicht ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig.

Die Nazis hatten den § 175 drastisch verschärft. Während alle Urteile aus der Zeit vor 1945 längst aufgehoben sind, gelten die Urteile, die aufgrund des gleichen Paragrafens nach 1945 ergingen, bis heute. Das kann nicht richtig sein. Der Bundestag sollte deshalb ein Aufhebungsgesetz beschließen und die rund 50 000 Urteile aufgrund des § 175 kassieren – aus der Bundesrepublik und der DDR sowie alle Urteile, die bis 1994 aufgrund der diskriminierenden Jugendschutzvorschriften im Sexualstrafrecht ergingen.

Alle Urteile pauschal aufheben

Rechtssicherheit ist kein Argument dafür, Verurteilungen aufrechtzuerhalten, die auf einem Straftatbestand beruhen, der gegen das Grundgesetz verstieß. Der Gesetzgeber hat deshalb heute nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, zu handeln. Dabei sollte er alle Urteile pauschal aufheben. Eine Einzelfallprüfung wäre eine weitere Demütigung der Betroffenen.

Wir sollten außerdem über eine Entschädigung der Opfer nachdenken. Mindestens für Haftzeiten, gezahlte Geldstrafen und Verfahrenskosten sollte es eine individuelle finanzielle Entschädigung geben. Die Folgen der Strafverfolgung betrafen auch nicht nur das Privatleben: Der § 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren.

- Der Autor ist Bundesminister der Justiz (SPD).

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Heiko Maas

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