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Keinen gemeinsamen Ehenamen für homosexuelle Paare.

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Gerichtsurteil: Ehenamen gibt es nicht für Homo-Paare

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen - selbst wenn sie vorher im Ausland geheiratet haben. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Möglich ist nach dem hiesigen Recht nur ein sogenannter Lebenspartnerschaftsname, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klarstellte. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Paar im Ausland eine Ehe schließen konnte.

Geklagt hatten ein Deutscher und ein Niederländer, die 2011 in den Niederlanden eine Ehe geschlossen hatten. In den Niederlanden steht die Ehe anders als in Deutschland auch für gleichgeschlechtliche Paare offen. Einen gemeinsamen Familiennamen konnten sie nach dem dortigen Recht aber nicht annehmen. Deshalb wählten sie dafür das deutsche Recht, machten dabei jedoch die Einschränkung: Einen „Lebenspartnerschaftsnamen“ wollten sie nicht haben, „da sie verheiratet seien“.

Beim BGH kamen sie damit nicht durch: Die Verfassung gebiete es nicht, dass homosexuellen Partnern anstelle der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch die Ehe offenstehen müsse. Außerdem ermögliche das deutsche Recht mit dem Lebenspartnerschaftsnamen die gewünschte Namensführung. In den deutschen Personaldokumenten werde zudem nicht kenntlich gemacht, um welche Art von Namen es sich handele. (Az.: XII ZB 609/14)

Gleiche Wahlmöglichkeiten - keine Gleichstellung

Der Unterschied zwischen Ehe- und Lebenspartnerschaftsname liegt ausschließlich in der Bezeichnung, wie das Berliner Standesamt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erklärt. Lebenspartner haben bei der Gestaltung des gemeinsamen Namens dieselben Wahlmöglichkeiten und unterliegen denselben Regeln wie Ehepartner.

Den Klägern wird es daher eher ums Prinzip gehen - um ein Zeichen für die Ehe für alle setzen. Der Lesben- und Schwulenverband fordert die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare seit langem. Die Unionsparteien sperren sich bisher aber dagegen. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es in Deutschland deswegen immer noch das separate Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft, was viele Lesben, Schwule und Bisexuelle als diskriminierend empfinden. Deutschland hinkt damit in der Gesetz nicht nur hinter den Niederlanden, sondern auch zahlreichen anderen west- und südeuropäischen Staaten hinterher, die die Ehe längst für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. (dpa)

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