zum Hauptinhalt
Maßvoll oder folgenreich? Der Wasserwerfer-Einsatz am Brandenburger Tor.

© imago images/Marius Schwarz

„Querdenken“-Demo am Brandenburger Tor: In der Berliner Polizei gibt es Zweifel am Wasserwerfer-Einsatz

Waren die Wasserwerfer das richtige Mittel? Während Berlins Polizeipräsidentin den Einsatz bei der „Querdenken“-Demo verteidigt, gibt es intern Einwände.

Nach dem Einsatz bei der Corona-Demonstration am 18. November am Brandenburger Tor sind in der Berliner Polizei Zweifel am Einsatz der Wasserwerfer laut geworden. Denn insbesondere aus dem linken und grünen politischen Spektrum teils bejubelte Einsatz widerspricht der Berliner Linie – nämlich der Strategie der Deeskalation. Zudem gibt es in der Behörde Bedenken, ob die von der Polizeiführung angeführte Begründung für den Einsatz tatsächlich trägt.

Mehrere Tausend Corona-Leugner, Rechtsextreme und andere Gegner der Corona-Maßnahmen nahmen an der Demonstration Mitte November in Mitte teil. Weil Maskenpflicht und Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, löste die Polizei die Versammlung am Brandenburger Tor auf – und beregnete mit Wasserwerfern die Demonstranten.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte den Einsatz der Wasserwerfer danach verteidigt. „Die hohen Infektionszahlen in Deutschland und die bisherigen Erfahrungen mit dieser Art der Versammlungen machen ein anderes Einschreiten erforderlich als bisher“, sagte sie im Tagesspiegel-Interview. „Wir haben zuvor alles ausgeschöpft, was möglich war. Dazu sind wir rechtsstaatlich verpflichtet. Alles wurde ignoriert, alles missachtet. Ich kann, wenn so viele Menschen sich versammeln ohne Mund-Nase-Schutz, nicht länger warten.“

Polizeiintern wird jedoch von Fachleuten bezweifelt, ob der Einsatz tatsächlich angemessen war. Denn die Verstöße gegen Masken- und Abstandsregeln seien Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungs- und dem Infektionsschutzgesetz – und keine Straftaten. Daher sei der Einsatz der Wasserwerfer als Zwangsmittel nicht angemessen.

Hinzu kommt: Angeblich ist die Menge mit dem Wasserwerfer nur beregnet worden, weil Demonstranten Kinder dabei hatten. Dabei stelle sich die Frage, ob es nicht ebenso eine Gefahr für Kinder sei, wenn ihre Kleidung bei niedrigen Temperaturen durchnässt worden ist.

Wurde die Infektionsgefahr durch die Wasserwerfer überhaupt verringert?

Auch der Infektionsschutz als Begründung für den Einsatz der Wasserwerfer wird in Polizeikreisen angezweifelt. Denn die Demonstranten standen über eine längere Zeit eng und ohne Mund-Nase-Schutz beisammen. Das Coronavirus habe sich also in der Menge übertragen können, das Infektionsgeschehen habe bereits stattgefunden. Durch den Einsatz der Wasserwerfer sei die Infektionsgefahr also nicht verringert worden, wird intern bemängelt. Vielmehr könnten Infizierte unkontrolliert und ungeschützt nach der Demonstration durch Berlin gelaufen sein. Hinzu komme, dass die Mehrzahl der Demonstranten sich unbeeindruckt gezeigt habe vom Beregnen.

[Alle wichtigen Nachrichten des Tages finden Sie im kostenlosen Tagesspiegel-Newsletter "Fragen des Tages". Dazu Kommentare, Reportagen und Freizeit-Tipps. Zur Anmeldung geht es hier.]

Weitaus hilfreicher wäre ein Verbot der Demonstration gewesen, die Ansammlung der Demonstranten am Brandenburger ohne Schutz und Abstand hätte gar nicht erst zugelassen werden dürfen, heißt es polizeiintern. Rechtlich wäre ein Verbot möglich gewesen – trotz der Blamage der Polizei bei den Corona-Demonstrationen Ende August. Die Gerichte hatten das damalige Verbot wegen gravierender rechtlicher Mängel aufgehoben.

Wasserwerfer werden in Berlin äußerst selten eingesetzt, davor zuletzt im Jahr 2013. Die Folgen des Einsatzes bei der Querdenken-Demonstration am 18. November sind nach Einschätzung aus Polizeikreisen gravierend. Die Polizei habe sich machtlos präsentiert, die Demonstranten zeigten sich von den Wasserwerfern weitgehend unbeeindruckt. Die Gefahr bestehe, dass sich Menschen und Teilnehmer der Demonstrationen nun weiter radikalisieren und militarisieren. Die Demonstration gewinne in der Szene dadurch einen gewissen Kultstatus.

Gewerkschaft: Polizei kann Querdenken-Demo an Silvester nicht gebrauchen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) blickt „sorgenvoll“ auf die angekündigte „Querdenken“-Demo an Silvester. Hoffnung besteht durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte das Verbot einer Querdenken-Demo in Bremen bestätigt und damit begründet, dass die Teilnehmer sich bewusst nicht an die Schutz- und Abstandsregeln halten.

[Corona in Ihrem Kiez: In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]

GdP-Landeschef Norbert Cioma sagte: „Vor ein paar Wochen haben wir mit Blick auf die Durchsetzbarkeit von Infektionsschutzmaßnahmen eine temporäre Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Versammlungen gefordert. Bei der folgenden Demo konnte sich dann jeder davon überzeugen, dass genau das eintritt, wovor wir gewarnt haben.“

Die Polizei könne eine erneute Querdenken-Demonstration an Silvester nicht gebrauchen. Die Beamten hätten Besseres zu tun, „als stundenlang tausenden Menschen klarzumachen, dass sie – bei allem Verständnis für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit – die Gesundheit aller gefährden und gefälligst eine Maske aufzusetzen haben“. Zumindest an Silvester müsse es Einschränkungen von größeren Menschenansammlungen nicht nur für die Corona-Demonstration geben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false