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Berlin: Rätselraten um Ayatollah-Poster bei der Polizei

Plakat eines irakischem Geistlichen in Amtsräumen mit Hakenkreuz beschmiert.

In einem Dienstzimmer einer Kreuzberger Polizeidirektion ist ein Plakat mit fremdenfeindlichen Parolen und einem Hakenkreuz beschmiert worden. Das Plakat zeigt einen irakischen Geistlichen – den Großayatollah Ali as Sistani. Doch warum hängt das Bild eines schiitischen Geistlichen, der höchst umstritten ist, in einem Amtszimmer der Polizei?

Eine Erklärung hatte die Polizei dafür bislang nicht. Seit mehreren Monaten fänden in den Räumen der Direktion 5 in der Friesenstraße Bauarbeiten statt. Zuvor war dort die „Agim“ (Arbeitsgemeinschaft Integration und Migration) untergebracht, es gibt sie in jeder Direktion. Die dort tätigen Polizeibeamten kennen sich mit aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen aus, halten Kontakt zu ausländischen Vereinen und bekämpfen Straftaten wie illegale Einreise, illegalen Aufenthalt oder Pass- und Urkundenfälschung.

Ob das Plakat von einem Beamten dieser Abteilung stammte, konnte die Polizei nicht sagen. „Wir wissen nicht, ob das Plakat dort schon vorher hing oder während der Bauarbeiten aufgehängt wurde“, sagte ein Polizeisprecher. „Möglicherweise haben es die Bauarbeiter dort angebracht“.

Ali as Sistani, dessen Bild laut Polizei auf dem Plakat zu sehen ist, gilt als bedeutender schiitischer Geistlicher im Irak, wird allerdings auch sehr kritisch gesehen: Menschenrechtsgruppen und Schwulenorganisationen machen ihn für den Tod von Homosexuellen im Irak mitverantwortlich. Auch soll Berichten zufolge ein Mitglied einer Londoner Schwulenorganisation Todesdrohungen aus dem Hauptquartier des Großayatollahs erhalten haben und seitdem unter Polizeischutz stehen.

Wegen der Hakenkreuz-Schmiererei ermittelt nun der Polizeiliche Staatsschutz. Wegen des Konterfeis auf dem Plakat werde nicht ermittelt, da es keine Straftat darstelle, hieß es bei der Polizei.

Grundsätzlich ist der Umgang mit religiösen Symbolen im Artikel 29 der Berliner Verfassung (Weltanschauungssymbolegesetz) geregelt: Demnach dürfen Polizeibeamte innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole tragen. Tanja Buntrock

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