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Nicht mehr leicht aufzufinden: der ehemalige Flughafenchef Rainer Schwarz

© DPA

Rainer Schwarz vor Gericht: Der BER sucht seinen alten Chef

Der frühere Flughafenchef Schwarz hatte seine Briefkästen nicht beschriftet. Deshalb wurde ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet, um ihm zu kündigen. Trotzdem bleiben vor Gericht einige Fragen noch unklar.

Sie ist ein „schwieriger Fall“ für Richter Björn Retzlaff – die Klage von Ex-Flughafenchef Rainer Schwarz, der vor dem Landgericht erreichen will, dass er auch nach seiner fristlosen Kündigung im Juni 2013 weiter seine Bezüge bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit im Mai 2016 erhält. Dies könnte sich auf 1,6 Millionen Euro summieren. Auch nach der dritten Verhandlungsrunde am Donnerstag ließ Richter Retzlaff völlig offen, in welche Richtung die Entscheidung des Gerichts gehen könnte, die nun am 16. Oktober verkündet werden soll.

Schwierig war es schon, wie sich in der Verhandlung zeigte, Schwarz die am 12. Juni 2013 vom Aufsichtsrat beschlossene Kündigung fristgerecht innerhalb von zwei Wochen zuzustellen. Er war bereits im Januar 2013 freigestellt worden. An seinem Haus in Babelsberg waren von fünf Briefkästen aber nur zwei beschriftet – mit anderen Namen. Zwei der namenlosen Kästen hingen zudem provisorisch befestigt an einem Zaun. Auf Klingeln und Anrufe habe Schwarz nicht reagiert, sagte der Anwalt der Flughafengesellschaft. So scheiterte der Zustellungsversuch am 24. Juni.

Der Gerichtsvollzieher wurde beauftragt

Zwei Versuche, die Kündigung mit Express-Einschreiben durch die Post zustellen zu lassen, seien auch erfolglos geblieben, sagte der Anwalt. Er selbst habe dann am nächsten Tag Schreiben in alle nicht beschrifteten Kästen geworfen. Zudem war am 26. Juni ein Gerichtsvollzieher aus Potsdam beauftragt worden, Schwarz die Kündigung zuzustellen. Der Gerichtsvollzieher hinterließ in den drei Kästen „Niederlegungsbenachrichtigungen“, in denen Schwarz aufgefordert wurde, das Originalschriftstück im Amtsgericht abzuholen.

Er sei zum Zeitpunkt der Zustellungsversuche nicht zu Hause gewesen, sagte Schwarz. Nach seiner Rückkehr habe er die Schreiben von seiner Frau erhalten; er sei auch zum Gericht gefahren und habe sein Kündigungsschreiben abgeholt – nach der Zweiwochenfrist. Inzwischen ist der Kasten am Haus beschriftet.

Unklar blieb in der Verhandlung auch, wie ausführlich Schwarz 2012 den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Wowereit über Probleme mit dem für den 3. Juni geplanten Eröffnungstermin informiert hat. Warnende Hinweise hatte Schwarz schriftlich von der Unternehmensberatung McKinsey erhalten. Über den Inhalt habe er Wowereit informiert und Lösungsvorschläge gemacht, sagte Schwarz. Nicht erinnern konnte er sich, ob er auch die Schreiben übergeben hatte. Er nehme es aber an. Die Kündigung von Schwarz war mit unterlassener Information an den Aufsichtsrat begründet worden.

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