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Rainer Speer: Verbeamtung der Ex-Geliebten bleibt folgenlos

An der Unterhaltsaffäre stürzte der Ex-Minister Rainer Speer vor einem Jahr. Auch bei der Verbeamtung seiner Ex-Geliebten soll er die Finger im Spiel gehabt haben - folgenlos, wie es jetzt scheint.

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat entschieden, kein Disziplinarverfahren gegen seinen einstigen Freund und politischen Vertrauten, den vor einem Jahr über eine Unterhaltsaffäre gestürzten Ex-Minister Rainer Speer einzuleiten. Das bestätigte die Staatskanzlei, die seit einem Jahr dienstrechtliche Schritte gegen Speer geprüft hat, am Donnerstag dem Tagesspiegel.

Speer war vorgeworfen worden, als Chef der Staatskanzlei zwischen 1999 und 2004 seine Ex-Geliebte, mit der er ein uneheliches Kind hat, bei deren Verbeamtung protegiert, sich aber nicht für befangen erklärt zu haben. Eine Regierungssprecherin räumte ein, dass vor der Entscheidung gegen ein Verfahren „eine abschließende Prüfung, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, nicht vorgenommen worden“ sei. Grund seien Gesetzesfristen. Laut Staatskanzlei kann sieben Jahre nach einem Dienstvergehen nur dann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, wenn absehbar ist, dass dies zu einer Aberkennung des Ruhegehaltes führen würde. Das bezieht Speer als vormaliger Staatssekretär und politischer Beamter im Ruhestand. Speer war 2010 zurückgetreten, weil seine Ex-Geliebte für das Kind Unterhalt vom Staat statt von ihm bezogen hatte.

Oppositionspolitiker von CDU, FDP und Grünen, auf deren Druck der Vorgang geprüft wurde, sprachen von einer rein politischen, nicht fachlichen Entscheidung. Der CDU-Abgeordnete Ludwig Burkardt sagte, dies sei ein „unbefriedigendes Ergebnis für Brandenburg zu Lasten des Steuerzahlers“. Speer sei im Herbst 2010 von Platzeck nach dem Rücktritt offenbar nur deshalb zügig in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, um die Hürden für ein Disziplinarverfahren hoch zu setzen und ihn davor zu retten. Grüne-Fraktionschef Axel Vogel sagte, der Fall sei „erfolgreich zu Tode“ geprüft worden, ein Disziplinarverfahren „politisch offensichtlich nicht gewollt“.

FDP-Innenexperte Hans-Peter Goetz sagte, Speer hätte schon ein Disziplinarverfahren wegen seiner „verkorksten Amtsführung“ verdient, etwa bei den Grundstücksdeals mit den Krampnitz-Kasernen. „Da hat er noch mehr Schaden für das Land angerichtet.“ Bereits vor einem Jahr waren Zweifel an der von Speer betriebenen Verbeamtung seiner Ex-Freundin laut geworden. Der Chef des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, hatte eine Bewertung im Auftrag der Staatskanzlei wegen lückenhafter Unterlagen abgelehnt. Hinweise „auf eine sachfremde Einflussnahme“ gebe es zwar nicht, dies lasse wegen der Lücken in den Akten aber keine Aussage zu, ob die Verbeamtung korrekt war. Allerdings fand Apelt heraus, dass die Entscheidung, die Ex-Geliebte zu verbeamten, vor dem förmlichen Vorgang gefallen sei.

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