zum Hauptinhalt

Berlin: Rauchverbot in jedem fünften Betrieb

Umfrage: Große Firmen sind selten qualmfrei

Trotz der in den letzten Wochen wieder verschärft geführten Debatte über den Nichtraucherschutz gibt es über dessen Umsetzung so gut wie kein statistisches Material – außer für Berlin. Hier hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) Berliner Unternehmen darüber befragt, wie es um den seit 2002 gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz bestellt ist. Die Untersuchung ist Teil des Berliner Arbeitsschutzberichts 2005, der im September 2006 veröffentlicht wurde.

164 Firmen wurden im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vom Lagetsi nach dem Zufallsprinzip angeschrieben, darunter kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, mittlere mit bis zu 500 und Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten. Von den verschickten Fragebögen konnten 125 ausgewertet werden. Bei der Erhebung wurde nach dem Status quo des Nichtraucherschutzes in den Unternehmen gefragt, und auch, wie dieser vor 2002 umgesetzt wurde. Seit jenem Jahr sind Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, „die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind“.

26 von 125 befragten Berliner Betrieben kommen dieser Regelung durch ein generelles Rauchverbot nach. Laut Untersuchung sind vor allem Kleinbetriebe des Gesundheitswesens, des Handwerks und der Verwaltung qualmfrei. Dagegen setzen nur wenige mittelständische und große Betriebe in der Hauptstadt auf ein komplettes Rauchverbot: Von den insgesamt 81 untersuchten Unternehmen war jeweils nur einer gänzlich rauchfrei.

Bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes setzen die meisten Betriebe auf die räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in Arbeitsräumen und die Schaffung speziell gekennzeichneter Raucherbereiche im Gebäude. Allerdings darf bei mehr als einem Drittel der befragten Betriebe in den Pausenräumen und der Kantine geraucht werden.

Auf Maßnahmen wie Raucherkabinen, Lüftungsanlagen oder Belohnungen für das Nichtrauchen in Form von finanziellen Vergütungen oder Sonderurlaub greifen die Betriebe laut Umfrage nur selten zurück. Bei der Anzahl der getroffenen Nichtraucherschutzmaßnahmen kommt das Lagetsi zu einem ernüchternden Ergebnis: Ihre Zahl hat seit Einführung des Nichtraucherparagrafen nur um durchschnittlich zehn Prozent zugenommen. „Daraus ließe sich möglicherweise schließen, dass dieser nicht zwingend genug formuliert ist und die Nichteinhaltung nicht ausreichend sanktionsierungsfähig ist“, heißt es dazu in den Abschlussbemerkungen der Untersuchung.

Der Bericht im Internet:

www.berlin.de/sen/gesundheit/arbeitsschutz/publikationen/asv

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false