zum Hauptinhalt
Wasserpfeife Rauchverbot Shisha

© ddp

Rauchverbot: Keine Ausnahme für die Wasserpfeife

Gesetz bringt Shisha-Cafes in Bedrängnis. Die wenigsten Lokale sind auf Nichtraucher vorbereitet.

Auf den ersten Blick hat sich nichts geändert im ägyptischen Restaurant Scarabeo an der Ludwigkirchstraße in Wilmersdorf, das auch eine „Shisha Lounge“ für Wassserpfeifenraucher ist: Trotz des seit Jahresbeginn geltenden Nichtrauchergesetzes saßen dort am Mittwochabend ein halbes Dutzend Gäste mit arabischen Wasserpfeifen und inhalierten die unterschiedlich aromatisierten Tabake. Neu ist nur, dass der große Gastraum jetzt in Raucher- und Nichtrauchertische unterteilt ist. Das vom Gesetz verlangte Extrazimmer für Raucher gibt es dagegen nicht. „Vielleicht werden wir den Raum noch mit einer Glasscheibe trennen“, sagen die Betreiber. Aber im Moment sei dies nicht nötig, Verstöße gegen die neuen Vorschriften würden ja erst ab Juni geahndet.

Abwarten wollen auch viele andere Shisha-Lokale – zumal nur wenige Wirte eine praktikable Lösung sehen. Schließlich ist das Rauchen in ihren Gaststätten keine Neben-, sondern die Hauptsache. In Berlin gibt es mindestens 96 Shisha-Bars und Restaurants, wie das Internetverzeichnis www.shisha-guide.de zeigt. Nach Schätzungen von Wirten könnte die tatsächliche Zahl bis zu doppelt so hoch liegen. Shisha-Rauchen liegt – nicht zuletzt unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen – im Trend; viele Lokale entstanden in den vergangenen Jahren.

„Es gibt mehr kleine als große Shisha-Lounges“, sagt der Vizepräsident des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes, Klaus-Dieter Richter. Aber nur große Restaurants könnten Extraräume schaffen. Für Cafés mit geringer Fläche „kann das Gesetz existenzbedrohend sein“. Zudem sei Shisha-Rauchen „ein Teil der muslimischen Kultur“, findet Richter. Er rechnet mit Protesten arabischer Wirte und ihrer Gäste, wenn die Ordnungsämter das Gesetz durchsetzen.

Lamis Abbushi von der „OLLA Orient Lounge“ im S-Bahnbogen am Monbijoupark in Mitte sieht in ihrem 85 Quadratmeter kleinen Gewölbe „keine Möglichkeit, einen Extraraum einzurichten“. Draußen hat sie aber eine Terrasse, zurzeit dient dort ein kleiner Pavillon als Raucherrefugium – allerdings nur für Wasserpfeifenbenutzer. Das Zigarettenrauchen ist im ganzen Lokal seit dem 1. Januar tabu, und die Wirtin zeigt sich „nicht undankbar, dass ich die Zigaretten verbannen durfte“. Deren Qualm rieche viel stärker und unangenehmer.

„Stammgäste lassen wir die Wasserpfeife auch drinnen noch rauchen, um sie nicht zu verlieren“, sagt Abbushi. Sie sammelt nun Unterschriften für das Bürgerbegehren eines Kneipenwirtes. Darin wird verlangt, dass Gastronomen die Wahl haben sollen, ihr Lokal zum Raucher- oder zum Nichtraucherlokal zu erklären.

Tamer Metwalli vom Restaurant Marooush in der Charlottenburger Knesebeckstraße wollte die Shisha-Lounge in seinem 500 Quadratmeter großen Restaurant „eigentlich sowieso abtrennen“. Aber: „Jetzt warte ich erst einmal ab, weil man jeden Tag etwas anderes über die Vorschriften hört.“ Für ihn gehe es vor allem darum, ob im Extraraum bedient werden dürfe oder nicht. Das Wasserpfeifenrauchen sei „Teil unseres Konzepts, wir haben auch viele internationale Gäste“.

Die Senatsgesundheitsverwaltung will Shisha-Lokalen keine Sonderrolle zugestehen: Das Gesetz gelte für diese genauso wie für jeden anderen Gastronomiebetrieb, sagt Sprecherin Regina Kneiding. Shisha-Rauchen sei auch keineswegs ungefährlicher als Zigarettenrauchen – laut Studien ist es möglicherweise sogar noch gesundheitsgefährdender, weil das Wasser manche Schadstoffe kaum filtert.

Für Restaurantwirte wie Tamer Metwalli zeichnet sich ein Ausweg ab, sofern sie den geforderten Extraraum bauen. Laut Senatsverwaltung spricht nichts dagegen, dass sich ein Gast im großen Gastraum ein Getränk holt und damit dann ins separate Raucherzimmer geht. „Darauf wird es wohl in vielen Lokalen hinauslaufen“, sagt Sprecherin Kneiding.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false