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Berlin: Rauchverbot: Senat steht zu seinem Gesetz Stellungnahme

in Karlsruhe eingereicht

Berlin will vorerst an der geltenden Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes festhalten. In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht hat die Senatsverwaltung für Gesundheit die bestehende Rauchverbots-Regelung für Gaststätten gerechtfertigt. Am 11. Juni wird das Gericht über die Beschwerden gegen das seit 1. Januar geltenden Gesetz verhandeln. Wirte hatten geklagt, dass in Berlin keine Ausnahmeregelung für so genannte Einraum-Kneipen vorgesehen ist. Die Eckkneipen-Wirte sehen sich größeren Gaststätten gegenüber wirtschaftlich benachteiligt, weil sie keine separaten Raucherräume einrichten können. Dass Karlsruhe das Gesetz kippen könnte, gilt als nicht unwahrscheinlich. Solange es keine höchstrichterliche Entscheidung in der Sache gebe, sähe man keinen Grund das Gesetz zu ändern, sagte hingegen eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung. Man werde die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten und dann sehen, „ob und inwieweit“ das Berliner Nichtrauchschutzgesetz geändert werden müsse. Eine Entscheidung des Gerichts ist einer Sprecherin des Gerichts zufolge für Ende Juli, Anfang August zu erwarten.

In der knapp 20 Seiten langen Stellungnahme Berlins werde zunächst der Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes unterstrichen, hieß es aus der Gesundheitsverwaltung. Danach würden die Ausnahmeregelungen in dem Berliner Gesetz begründet: Diese müssten immer auf ein minimales Maß beschränkt sein, weil sonst das Ziel des Gesetzes ausgehöhlt werde. Deshalb gäbe es eine Ausnahmeregelung nur für abgetrennte Nebenräume.

Etwa zehn Gastwirte aus ganz Deutschland hatten in Karlsruhe Klage eingereicht, die meisten davon Betreiber von so genannten Einraumkneipen. Im Juni verhandelt werden aber nicht alle zehn, sondern nur drei exemplarische Fälle. Darunter ist auch der Fall einer Berliner Beschwerdeführerin. Alle Bundesländer hatten die Gelegenheit zu den Beschwerden Stellung zu nehmen. höh

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