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Berlin: Rechnungshof rügt Sportvereine: Olympiastadion

Hertha BSC zahlt ein ermäßigtes Nutzungsentgelt, das außerdem erst ab dem 3000sten Zuschauer greift. Durch diese "fehlerhafte Auslegung der Nutzungsverordnung für Sportanlagen", so der Rechnungshof, seien Berlin zwischen August 1999 und Mai 2000 Einnahmen von 107 000 Mark entgangen.

Hertha BSC zahlt ein ermäßigtes Nutzungsentgelt, das außerdem erst ab dem 3000sten Zuschauer greift. Durch diese "fehlerhafte Auslegung der Nutzungsverordnung für Sportanlagen", so der Rechnungshof, seien Berlin zwischen August 1999 und Mai 2000 Einnahmen von 107 000 Mark entgangen. Für Werbemaßnahmen wurde mit dem Verein eine "pauschale Abgeltung auf der Grundlage von Schätzungen" vereinbart. Während des Stadion-Umbaus bis 2004 und in den folgenden 13 Jahren muss Hertha BSC nur "ein reduziertes Nutzungsentgelt von vier Prozent der Nettoeinnahmen aus dem Kartenverkauf" zahlen. Dafür sieht der Rechnungshof keinen Rechtfertigungsgrund. Die Vermarktungsrechte für Werbeflächen, Logos, Skyboxen, Business-Seats usw. liegen ausschließlich beim Verein. Für die Zukunft müsse deshalb "von erheblichen Mindereinnahmen gegenüber den Vorjahren ausgegangen werden."

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