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Berlin: Rechnungsprüfer lehnt 200000 € Schmiergeld ab

Baumanager wegen Korruptionsvorwurf angeklagt

In einem VierAugen-Gespräch wollte der Rechnungsprüfer des Bundesamtes mit dem Manager klären, was aus seiner Sicht seit langer Zeit schief lief. Doch statt über Preise und Leistungen zu diskutieren, soll der leitende Mitarbeiter einer Gebäudetechnikfirma die Lösung in einem korrupten Deal gesehen haben: Schmiergeld in Höhe von 200 000 Euro für einen unkritischen Blick auf künftige Rechnungen. Seit gestern steht Manager Wolfgang H. wegen Bestechung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Die Firma war seit 1999 für die Instandhaltung und Wartung technischer Anlagen im Bundeskanzleramt, im Bundespresseamt und in drei Bundesministerien zuständig. Die Rechnungen im Zusammenhang mit diesem millionenschweren Auftrag prüfte Knut G., Angestellter im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Immer wieder habe er Dinge rügen müssen, sagte Zeuge G. im Prozess. Die Firma habe Preise „willkürlich“ festgesetzt und „Manipulationen“ an den Mengen vorgenommen. Ab Dezember 2002 setzte das Unternehmen dann Wolfgang H. ein. Die Besserung, auf die Prüfer G. gehofft hatte, aber stellte sich nicht ein. In einem Gespräch im Oktober 2003 wollte G. dem Manager dann eine letzte Chance geben. Der Prüfer wollte sich eines der von der Firma betreuten Objekte ansehen und die Probleme mit den Abrechnungen besprechen. Doch stattdessen sei ein korruptes Angebot gekommen.

Manager H. soll von einer Betriebsprüfung gesprochen haben, die seiner Firma ins Haus stehe. Von Problemen habe er gesprochen, sagte der Zeuge. Und dann habe H. vorgeschlagen: „Es wäre kein Problem, wenn wir uns einig wären. Die Prüfer können nur das prüfen, was wir ihnen vorlegen. Und dafür kriegen Sie von mir 200000 Euro.“ Zeuge G. meldete den Vorfall, die Zusammenarbeit mit der Firma wurde gekündigt.

Der 59-jährige H. wollte sich im Prozess nicht zu Vorwürfen äußern. Die Verteidigung rügte die Anklage als einseitig und oberflächlich. Ihre Version: ein Missverständnis. Bei den 200 000 Euro könne es sich um eine Summe gehandelt haben, die der Firma zu viel bezahlt worden sei. Der Prozess wird fortgesetzt. K. G.

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