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Berlin: Rechte dürfen durch Halbe ziehen

Gericht erlaubt Demonstration

Frankfurt (Oder). Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat das polizeiliche Verbot einer rechtsextremen Demonstration an diesem Sonnabend in Halbe (Dahme Spreewald) aufgehoben. Die 1. Kammer gewährte dem Veranstalter vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot des Frankfurter Polizeipräsidiums, teilte das Verwaltungsgericht mit. Rechtsextreme Gruppen planen am Tag vor dem Volkstrauertag in Halbe eine Kundgebung. Dort befindet sich der größte deutsche Soldatenfriedhof. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Nach dem Versammlungsgesetz könne eine Demonstration nur dann verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet sei, hieß es. Die Polizei hatte ihr Verbot mit dem Gesetz für Kriegsgräberstätten begründet, das die Würde der Toten und ihre Angehörigen schützt. Mit Blick auf die Versammlungsfreiheit könne dem aber mit Auflagen begegnet werden, argumentierten die Richter. dpa

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