RECHTE UND PFLICHTEN: Bis sieben Uhr muss geräumt sein
GRUNDSTÜCKSBESITZERSchnee und Glätte, die in den Abend- und Nachtstunden entstanden sind, müssen am Morgen bis sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr, in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens einem Meter beseitigt werden.MIETERWenn nicht geräumt wird, den Vermieter informieren, der damit oft eine Firma beauftragt hat.
GRUNDSTÜCKSBESITZER
Schnee und Glätte, die in den Abend- und Nachtstunden entstanden sind, müssen am Morgen bis sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr, in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens einem Meter beseitigt werden.
MIETER
Wenn nicht geräumt wird, den Vermieter informieren, der damit oft eine Firma beauftragt hat. Hilft das nicht, empfiehlt sich eine Dokumentation für Schadenersatzansprüche, da Schneebeseitigung oft in der Nebenkostenabrechnung auftaucht.
REISENDE
Mit Verspätungen ist überall zu rechnen und bei der Planung zu berücksichtigen. Flugreisende, die ihren Anschlussflug verpassen, werden bei der Lufthansa auch dann umgebucht, wenn das der Billigtarif im Normalfall nicht zulässt. du-/das
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