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Berlin: Rechtlich zwingend oder "voll neben der Sache?

In der Senatskoalition eskaliert der Streit um die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer Berlin (Gru).Um die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer ist ein erbitterter Koalitionsstreit entbrannt.

In der Senatskoalition eskaliert der Streit um die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer Berlin (Gru).Um die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer ist ein erbitterter Koalitionsstreit entbrannt.Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) hat ihre Ankündigung bekräftigt, die Zahlungsfristen in den nächsten Wochen zu verschicken und die Steuer erstmals zum 15.Mai zu erheben.Sie begründet dies mit ihrer gesetzlichen Verpflichtung.Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen und die CDU verlangen dagegen, das Bonner Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung dieser Steuer abzuwarten.CDU-Generalsekretär Gerhard Lawrentz warf gestern der Finanzsenatorin vor, sie liege "fachlich und politisch voll neben der Sache". Die Finanzverwaltung wies die Äußerung von Lawrentz zurück, das Bundesfinanzministerium habe die Rückstellung nahegelgt."Das Bundesfinanzministerium hat nicht empfohlen, die Steuererhebung auszusetzen, sondern im Januar angeregt, mit der Festsetzung bis zur Beratung der Gesetzesvorlage im Februar im Bundestag zu warten", sagte der Sprecher der Finanzsenatorin, Frank Zimmermann.Daher werde die Erhebung zum 15.Januar in Berlin wie in anderen neuen Ländern vorbereitet. Auch Erörterungen im Senat über den Zeitpunkt der Erhebung dieser Steuer haben ein heftiges Nachspiel ausgelöst.Nach Darstellung von Senatssprecher Michael-Andreas Butz hatte Diepgen erklärt, die Steuerbescheide sollten nicht vor Juni verschickt werden, und die Finanzsenatorin könne sich ungeachtet der Gesetzesgrundlage zur Erhebung damit einverstanden erklären.In einem Brief an Diepgen protestierte die Senatorin daraufhin scharf gegen die Aussagen von Butz, die "verfälschend" seien und "im krassen Widerspruch zu meinen Ausführungen im Senat" stünden.Sie habe vielmehr klargestellt, daß sie sich an die Gesetzeslage halten und die Steuer erheben werde.Sie forderte Diepgen zur Rücknahme der Butz-Äußerungen auf. In Abwesenheit Diepgens, der gestern nach Israel reiste, hat Butz den Brief der Senatorin gestern selbst beantwortet.Er habe sich "in aller Form gegen die darin enthaltenen Unterstellungen verwahrt", sagte Butz.Er stehe "in Übereinstimmung mit der Bundesregierung und der Berliner Industrie- und Handelskammer zu meiner Rechtsauffassung, daß die Steuer zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtsnotwendig zu erheben ist".Auch Wirtschaftssenator Elmar Pieroth (CDU) bereite eine "rechtsgutachterliche Stellungnahme an die Finanzsenatorin vor".Pieroths Staatssekretär Dieter Ernst räumte allerdings ein, eine "Rechtsgrundlage" für die Nichterhebung "gibt es nicht". SPD-Fraktionschef Klaus Böger stellte sich hinter Annette Fugmann-Heesing: "In diesem Lande gelten nicht politische Absichten, sondern Recht und Gesetz.Auf die Gewerbekapitalsteuer kann man verzichten, wenn die Rechtsgrundlage da ist." Böger äußerte Verwunderung über einen Brief der IHK an ihn, in dem es hieß: "Ein rein fiskalisch motiviertes Vorgehen der Steuerverwaltung zerstört jegliches Vertrauen der Wirtschaft in die Politik." Die IHK stehe damit "contra legem".Böger warf der CDU vor, "Feuer zu legen" für einen Streit im Bundesrat über das geplante Gesetz.Die einzige Frage sei die volle Kompensation für die Einnahmeausfälle der Kommunen durch den Bund.Böger äußerte aber auch die SPD-Sorge, daß mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer die Rechtsgrundlage für die Erhaltung der Gewerbeertragssteuer nicht mehr sicher sei. CDU-Generalsekretär Lawrentz warf der Finanzsenatorin vor, sie wolle im Vorgriff auf eine Einigung auf Bundes- und Europaebene einen "Bonner Testfall provozieren".Diese Steuer sei in höchstem Maße schädlich für die Ost-Berliner Betriebe in der Aufbauphase.CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky sagte, der Streit wirke sich negativ auf die Investitionsbereitschaft und die Arbeitsplätze aus.Er kritisierte fehlende "Amtsloyalität" der Finanzsenatorin gegenüber dem Regierenden Bürgermeister: "Sie leidet in einem Maß an Selbstüberschätzung, daß sie sich fragen muß, wie sie sich in den Senat eingliedert." Stichwort: GewerbekapitalsteuerRechtsgrundlage für die Gewerbekapitalsteuer ist das Gewerbesteuergesetz des Bundes.Die Einführung dieser Kommunalsteuer auch in den Ostländern und in Ost-Berlin war jedoch bis zum 31.Dezember 1996 durch das Bundesgesetz mit Billigung der EU-Kommission ausgesetzt. Im Gegensatz zur Gewerbeertragssteuer wird dabei nicht der Gewinn, sondern das Betriebsvermögen versteuert, wobei auch langfristige Kredite zu 50 Prozent dem Betriebsvermögen zugerechnet werden.Betroffen sind in Ost-Berlin rund 29.000 Betriebe, von denen nach Schätzungen der Finanzsenatorin aber aufgrund der Freibeträge nur cirka zehn Prozent tatsächlich zur Zahlung dieser Steuer herangezogen werden.Gesetzliche Vorauszahlungsermine sind jeweils der 15.Februar, Mai, August und November.Die jährlichen Einnahmen aus Ost-Berlin werden vorsichtig auf 35 Millionen Mark geschätzt.Der Hebesatz beträgt in Berlin für die Gewerbekapital- und Gewerbeertragssteuer einheitlich 390 Punkte. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform" soll die Gewerbekapitalsteuer jedoch rückwirkend vom 1.Januar an im Osten ausgesetzt und zum 1.Januar 1998 im gesamten Bundesgebiet abgeschafft werden.Der Entwurf sollte bereits am 31.Januar abschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.Dies war nicht möglich, weil der Finanzausschuß auf Einwände der kommunalen Spitzenverbände seine Beratung auf den 19.Februar vertagt hat.Es geht um die volle Gegenfinanzierung der Einnahmeausfälle der Kommunen durch den Bund.Das Angebot des Bundesfinanzministers, die Kompensation durch einen höheren Anteil der Kommunen am Mehrwertsteueraufkommen und Abstriche bei den degressiven Abschreibungen zu sichern, wird bisher als nicht ausreichend angesehen.Die Finanzsenatorin will die Gewerbekapitalsteuer für Ost-Berlin erstmals zum 15.Mai erheben, falls bis dahin das geplante Gesetz, das im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, nicht in Kraft ist.Kommt es später zustande, müssen erhobene Steuerbeträge zurückgezahlt werden. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und ihre Nichteinführung in den neuen Ländern war im Dezember 1996 an den SPD-regierten Ländern gescheitert, die vergeblich das Festhalten an der Vermögenssteuer gefordert hatten.

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