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Berlin: Rechtliche Zweifel an SMS-Fahndung Datenschützer lässt Praxis prüfen

Berlins Datenschutzbeauftragter HansJürgen Garstka will die SMS-Fahndungen der Polizei auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Die Polizei hat bis Mitte April 99 Stratäter gefasst, indem sie ihnen verdeckte Kurzmitteilungen aufs Handy schickte und so ihren Aufenthaltsort bestimmte.

Berlins Datenschutzbeauftragter HansJürgen Garstka will die SMS-Fahndungen der Polizei auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Die Polizei hat bis Mitte April 99 Stratäter gefasst, indem sie ihnen verdeckte Kurzmitteilungen aufs Handy schickte und so ihren Aufenthaltsort bestimmte. Grüne, FDP und Datenschützer hatten die Methode als rechtlich zweifelhaft kritisiert. Während sich die Polizei auf die Abhörrregelungen des Paragrafen 100 a der Strafprozessordnung beruft, vermuten Kritiker, dass auch nicht zulässige Regelungen als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Ihr Verdacht: Mit der SMS, die auf dem Handy nicht erscheint, aber den Aufenthaltsort bis auf 50 bis 100 Meter genau erkennen lässt, schaffe sich die Polizei die Voraussetzungen für ihr Handeln erst selbst. OD

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