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Berlin: Rechtschreibreform rechtswidrig

Verwaltungsgericht: Gesetz notwendig / Nicht rechtskräftig - keine praktischen FolgenVON HANS TOEPPEN BERLIN.Als erstes deutsches Gericht hat gestern die 3.

Verwaltungsgericht: Gesetz notwendig / Nicht rechtskräftig - keine praktischen FolgenVON HANS TOEPPEN BERLIN.Als erstes deutsches Gericht hat gestern die 3.Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts "in der Hauptsache" gegen die Rechtschreibreform entschieden.Nach dem Urteil darf das Land Berlin die drei Kinder eines Spandauer Ehepaars nicht mehr nach den reformierten Rechtschreibregeln unterrichten.Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig.Sie verpflichtet die Senatsschulverwaltung vorerst zu nichts.Es bleibe bis zu einer Revisionsentscheidung also bei der Berliner Linie, die "beide Schreibweisen gelten läßt", erklärte Schulsenatorin Ingrid Stahmer nach dem Urteil."Wir halten an der Rechtschreibreform fest". Die Berliner Richter kommen zum Schluß, daß die an den Schulen schon vorab eingeführte Reform "wesentlich" sei, daß sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kinder und das Erziehungsrecht der Eltern tangiere und deshalb eines Gesetzes bedürfe.Die Einführung durch Rundschreiben der Schulverwaltung ist danach rechtlich mangelhaft.Rechtschreibung beruhe auf einem "allgemeinen Konsens der Sprachgemeinschaft", heißt es im Urteil.Bei der Reform werde die Schule aber zur "Initiatorin einer veränderten Rechtschreibung in der Gesellschaft".Ausdrücklich offen gelassen hat das Gericht dabei die Frage, ob der Staat die Rechtschreibung überhaupt steuern darf.Eine Entscheidung hierüber wird nun von den Bundesgerichten erwartet.Der Prozeß geht per "Sprungrevision" sofort zum Bundesverwaltungsgericht. Vater Gernot Holstein, der auch für seine Kinder Randolf, Sigurd und Ulrike geklagt hat, hatte an der Spandauer Birken-Grundschule schon früh die Konsequenzen gezogen: Als einziger der Klasse weigerte er sich, einen Klebebogen mit der neuen Schreibweise in die Fibel seines Sohnes Sigurd zu kleben.In der ersten Klasse ist der Änderungsbedarf allerdings denkbar gering.Betroffen ist im Grundwortschatz nur das Wort "muss" (statt "muß").Fachleute weisen immer wieder darauf hin, daß von den 12 000 Wörtern des deutschen Grundwortschatzes nur etwa 180 anders geschrieben werden sollen, und zwar meist lediglich wegen des ss ("Kuss", es bleibt aber bei "Muße").Die vor allem beabsichtigte Lern-Freundlichkeit der Reform ergibt sich vorwiegend aus der Verringerung der Regeln: 122 statt 212 bei der Rechtschreibung und neun statt 52 bei den Kommata. Daß die Rechtschreibreform, wie gestern auch die Senatsschulverwaltung vor Gericht argumentierte, völlig undramatisch sei, hat vor kurzem Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber mit einem Rechenbeispiel zu belegen versucht: Bei Untersuchungen an Novellen von Kleist und Stifter habe sich ergeben, daß bei 33 000 Wörtern nur vier Änderungen nötig wären.Aber vor dem Gericht ging es nicht um Sinn oder Unsinn der Reform, wie der Vorsitzende Richter Hans-Peter Rueß betonte.Es ging um die Frage, ob der Staat die Rechtschreibung regeln darf.Und darum, ob er - wenn überhaupt - das auch ohne ein Gesetz tun kann. Der Jenaer Rechtsprofessor Rolf Göschner, der auch in diesem Fall die Klage vertritt, spricht dem Staat allerdings rundweg jede "Sprachplanungskompetenz" ab.Mit der These vom staatsfreien Rechtschreib-Raum ist er bei zwei Verwaltungsgerichten auch auf Resonanz gestoßen.Insgesamt liegt die provisorische Einführung an den Schulen aber juristisch noch vorne.16 Verwaltungsgerichte ließen sie passieren.Nur sieben erließen einstweilige Anordnungen.Davon hatten zwei bei Obergerichten Bestand. Mit Enttäuschung reagierten gestern abend die Grünen im Abgeordnetenhaus und die Lehrergewerkschaft GEW.Die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Sybille Volkholz, erklärte, die neuen Regeln vollzögen zum weitaus größten Teil Schreibweisen, die von Schülern schon praktiziert worden seien.

HANS TOEPPEN

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