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Berlin: Rechtsextremismus: Von Alkohol und Musik zum Mord aufgeputscht

"Assiklatschen" nannten vier junge Männer aus der rechtsextremen Szene das, was sie dem 60-jährigen Sozialhilfeempfänger Dieter E. angetan haben.

"Assiklatschen" nannten vier junge Männer aus der rechtsextremen Szene das, was sie dem 60-jährigen Sozialhilfeempfänger Dieter E. angetan haben. Erst traten sie mit Springerstiefeln auf ihn ein, dann töteten sie ihn aus Angst vor einer Anzeige bei der Polizei. Wegen gemeinschaftlichen Mordes wurden die 17 bis 21 Jahre alten Angeklagten gestern zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und dreizehn Jahren verurteilt.

Während die Staatsanwaltschaft an einem rechtsextremen Tatmotiv Zweifel hatte, waren die Richter einer Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts überzeugt, dass sich die Angeklagten aus "rechtsradikaler und gemeingefährlicher Gesinnung" heraus zu einem Überfall auf einen alkoholkranken Menschen entschlossen hatten. In dem 21-jährigen Matthias K., der damals engen Kontakt zu dem Neonaziführer Arnulf Priem unterhalten haben soll, sahen die Richter das "Gehirn der Gruppe". Die Tötung des Sozialhilfeempfängers sei allerdings nicht als rechtsradikale Tat, sondern als Verdeckungsmord zu werten.

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Es geschah in einem Plattenbau in Pankow. Dort lebte der arbeitslose Alkoholiker Dieter E.. Wegen seines wilden Haarwuchses wurde der Mann aus der neunten Etage "Beethoven" genannt. Anfang Mai vergangenen Jahres zog René R., einer der vier Angeklagten, in die fünfte Etage des Hochhauses ein. Seine Wohnung wurde zu einem Treffpunkt - auch in der Nacht vom 23. zum 24. Mai vergangenen Jahres feierte man in der fünften Etage.

Aufgeputscht durch Bier, Schnaps und Gewalt verherrlichender Musik kam der 21-jährige K. auf die Idee, "den da oben aufzuklatschen". Richter Kai Dieckmann sagte: "Die anderen Angeklagten waren angetan von dem Vorschlag." Angeführt von Matthias K. schlich das brutale Quartett die Treppen hoch. K. und René R. drangen in die Wohnung des schlafenden Opfers ein, der 17-jährige Thomas S. und der 19-jährige Andreas I. standen Schmiere. Durch Tritte wurde der Sozialhilfeempfänger schwer verletzt.

Nach dem ersten Überfall folgte die dunkle Ahnung, dass E. sie wiedererkennen könnte. Das Quartett schlich erneut hoch. Der 18-jährige R. nahm ein Messer mit und stach es dem Schwerverletzten ins Herz.

Wortführer K. lobte: "Das hast du gut gemacht." Wenig später gingen zwei der Angeklagten erneut in die Wohnung ihres Opfers, um Spuren zu verwischen. Am nächsten Tag prahlte der 18-jährige mit seinem "ersten Mord", und der 21-jährige kommentierte: "Der war asozialer Dreck, der mußte weg."

Gegen Matthias K. verhängten die Richter mit dreizehn Jahren Haft die höchste Strafe. René R. wurde zu einer Jugendstrafe von acht Jahren veurteilt. Obwohl er in der Untersuchungshaft aus rechtsradikalen Kreisen bedroht wurde, hatte er sich selbst und die anderen vor Gericht belastet. Die Richter hielten ihm das zugute. Gegen Thomas S. und Andreas I., die Aufpasserdienste geleistet hatten, ergingen Jugendstrafen von fünf und sechs Jahren. Im Falle von drei Angeklagten gingen die Richter wegen ihrer alkoholischen Beeinflussung von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Kerstin Gehrke

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