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Berlin: Rechtsschutz für Ex-Banker kritisiert Fraktionen fordern Aufklärung

Auf Skepsis im Abgeordnetenhaus stößt das Vorhaben der Bankgesellschaft Berlin, Anwaltskosten für ehemalige Vorstände zu übernehmen, gegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen. „Dafür fehlt mir das Verständnis“, sagte der SPDFraktionsvorsitzende Michael Müller.

Auf Skepsis im Abgeordnetenhaus stößt das Vorhaben der Bankgesellschaft Berlin, Anwaltskosten für ehemalige Vorstände zu übernehmen, gegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen. „Dafür fehlt mir das Verständnis“, sagte der SPDFraktionsvorsitzende Michael Müller. Die Grünen-Abgeordnete Barbara Oesterheld plant eine parlamentarische Anfrage; auch der PDS-Politiker Michail Nelken forderte die sofortige Aufklärung der Hintergründe. Die Bank dürfe Anwaltskosten nur zahlen, wenn sie dazu gemäß der alten Arbeitsverträge verpflichtet sei. Oesterheld und Nelken gehören dem Banken-Untersuchungsausschuss an.

Eine Sprecherin der Bankgesellschaft verteidigte die gestern vom Tagesspiegel veröffentlichte Beschlussvorlage für den Arbeitsausschuss der Landesbank (LBB). In der Wirtschaft sei es üblich, derzeitige und frühere Mitarbeiter zu unterstützen, die wegen ihrer Tätigkeit von Dritten beschuldigt werden. Im Falle eines Schuldspruchs müssten die Gelder jedoch zurückgezahlt werden. In der Beschlussvorlage wird allerdings auch ein teilweiser Erlass „unter Berücksichtigung des anzunehmenden Verschuldungsgrads“ für möglich gehalten. Die vorgesehene Rechtsschutz-Übernahme gelte jedoch nicht für diejenigen ehemaligen Mitarbeiter der Bankgesellschaft, gegen die das Geldinstitut Schadenersatzklagen anstrengt, sagte Bank-Sprecherin Christine Peters. Momentan laufen vier solcher Verfahren. CD

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